Pixabay Coronavirus Mobilfunker dürfen Datenkapazität im Notfall selektiv drosseln Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat sich in einem Schreiben an die Telekomanbieter gewandt und den Betreibern im Fall einer drohenden Netzüberlastung, eine Außerkraftsetzung der normalerweise streng gehandhabten Netzneutralität erlaubt, schreibt "Der Standard" in seiner Mittwoch-Ausgabe. » von APA News | Mittwoch, 18. März 2020