Zwist um Vordienstzeiten beschert ORF Sparpro...
 

Zwist um Vordienstzeiten beschert ORF Sparprogramm

Hintergrund ist der Spruch des EuGH zur Anrechnung von berufsspezifischen Vordienstzeiten vor dem 19. Lebensjahr im öffentlichen Dienst und staatsnahen Unternehmen, der auch für den öffentlich-rechtlichen ORF Konsequenzen hat

Der Konflikt um die Anrechnung von Vordienstzeiten bringt im ORF ein "unterjähriges Sparprogramm", wie die ORF-Spitze dem Stiftungsrat in einem der APA vorliegenden Brief schrieb. Nach der OGH-Klage des Zentralbetriebsrats habe man "vorsichtshalber" weitere Rückstellungen vorgenommen. Dies belaste das Ergebnis 2015 "ungeplant um zusätzliche 7,5 Mio. Euro, insgesamt bereits um knapp 16 Mio. Euro".

Daher kündigen ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und der Kaufmännische Direktor Richard Grasl im Begleitbrief an die Stiftungsräte zum Bericht für das 2. Quartal entsprechende Maßnahmen auf der Ausgabenseite an: "Die damit entstandene Lücke musste durch ein unterjähriges Sparprogramm geschlossen werden, bei dem neben geringfügigen Kürzungen im Programm auch Sparmaßnahmen im Personalbereich vorgesehen sind." Details dazu waren im ORF vorerst nicht zu erfahren. Das Sparprogramm werde "zentrales Thema in der Stiftungsratssitzung im September sein", hieß es.

Hintergrund ist der Spruch des EuGH zur Anrechnung von berufsspezifischen Vordienstzeiten vor dem 19. Lebensjahr im öffentlichen Dienst und staatsnahen Unternehmen, der auch für den öffentlich-rechtlichen ORF Konsequenzen hat. Die innerbetrieblichen Gespräche über eine Umsetzung scheiterten aber, und der Zentralbetriebsrat brachte eine Feststellungsklage beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein.

Hoffnung auf "abweichende Rechtsansicht"

Zwar zeigt sich die ORF-Führung gedämpft optimistisch für den Ausgang des Verfahrens, denn "die Einschätzung der von uns hinzugezogenen Arbeitsrechtsexperten lässt die Hoffnung auf eine abweichende Rechtsansicht zu". Dennoch habe man "die in Frage kommenden Zahlungen vorsichtshalber einer Rückstellung zugeführt", nämlich in der Höhe von 7,5 Millionen Euro. Bereits im Vorjahr hatte man mit 8,5 Millionen Euro Vorsorge getroffen, da mit der EuGH-Entscheidung jedenfalls mit mehr Ausgaben für bestimmte Gehälter zu rechnen war.

Urteil zur Gebührenpflicht

Der ORF informierte die Stiftungsräte auch über das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Gebührenpflicht. Für Computer mit ausschließlichem Online-Zugang (ohne TV-Karte, USB-Stick etc.) würden keine Rundfunkgebühren anfallen, hatte das Höchstgericht befunden. Der ORF hatte daraufhin an den Gesetzgeber appelliert, dies zu ändern. Die konkreten Konsequenzen seien noch überschaubar, die "inhaltlich unverständliche" Entscheidung habe zwar "in den vergangenen Tagen zu einigen wenigen Abmeldungen geführt", werde das Ergebnis 2015 aber "nicht maßgeblich belasten", schrieb die ORF-Führung an den Stiftungsrat. Dennoch müsse man sich für die Zukunft wappnen. "Wir werden Sie über unsere Ideen dazu in der September-Sitzung informieren." Der ORF-Stiftungsrat tritt am 24. September zusammen.
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