Die nicht berücksichtigen Bewerber (oder zumindest einige davon) werden wohl alle Rechtsmittel ausschöpfen, um doch noch in den Besitz der begehrten Lizenz zu gelangen.
Die nicht berücksichtigen Bewerber (oder zumindest einige davon) werden wohl alle Rechtsmittel ausschöpfen, um doch noch in den Besitz der Lizenz zu gelangen. Absolute Klarheit darüber, wer auf Wien 98,3 MHz sein Programm ausstrahlen darf, wird es erst in einigen Monten gaben, wenn nach dem wahrscheinlichen Einspruch der unterlegenen Antragsteller der Bundeskommunikationssenat auf den Plan getreten ist. Warum die anderen Bewerber um die begehrte Lizenz nicht zum Zug koamen, erklärt die KommAustria folgender Maßen: "Der Antrag der Inforadio Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Hauptantrag der Wert-Impulse Beratungsgesellschaft für ganzheitliches Management GmbH wurden abgewiesen, da die vorgelegten technischen Konzepte technisch nicht realisierbar sind. Die Anträge des Andreas Krasa, der PROM Bau Gesellschaft m.b.H., der Edelweis Rundfunk GmbH und der Wert-Impulse Beratungsgesellschaft für ganzheitliches Management GmbH (Eventualantrag) wurden gemäß § 5 Abs. 3 PrR-G abgewiesen, da die fachlichen, finanziellen und/oder organisatorischen Voraussetzungen nicht glaubhaft gemacht werden konnten. Die Anträge der Entspannungsrundfunk Gesellschaft mbH, der Deluxe FM Privatradio GmbH, der meekorah holding GmbH & Co. Privatradio KG, der Carlos Fernando Zichy & Partner Radio Betriebs OEG, der Dornier Media GmbH, der Rockradio Broadcasting GmbH, der Welle 1 Privatradio GmbH, der 92.9 Hit FM Radio GmbH., der Media Digital GmbH, des Evangeliums-Rundfunk Österreich, der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft - Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur, der Klassik Radio GmbH & Co. KG, der Unterländer Lokalradio GmbH und der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH (Hauptantrag) wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 Abs. 1 PrR-G abgewiesen. Die Eventualanträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete wurden ab- bzw. zurückgewiesen."
(max)