Parteienfinanzierung: Erklärte eigenen Aussagen zufolge dem Gericht, "wie Werbung funktioniert"
Der BZÖ-Mandatar Stefan Petzner hat sich eigenen Aussagen zufolge am Montag als "Werbefachmann" zu seiner Einvernahme am Wiener Straflandesgericht begeben, um dem Gericht "eine Art Lehrgang" angedeihen zu lassen und zu erklären, "wie Werbung funktioniert". Dies sagte er nach dem Gerichtstermin vor Journalisten.
"Ich habe den Sachverhalt umfassend geschildert und erklärt, dass ich davon überzeugt war, bin und bleibe, dass diese Vorgehensweise zulässig war", hielt Petzner fest. In dem Verfahren gehe es "um werbliche Fragen", konkret um die optische Gestaltung einer Broschüre im Landtagswahlkampf, die aus öffentlichen Mitteln produziert wurde. Die Behörden untersuchen, ob die Drucksorte optisch nicht gar zu sehr an die damalige Werbelinie des BZÖ erinnerte.
"Es geht um Fragen des Corporate Designs, um werbetechnische Dinge", betonte Petzner. "Und die habe ich als Werbefachmann beantwortet." Nach Petzners Ansicht sei unter anderem aus Impressum und Logo klar hervorgegangen, dass diese Broschüre eine des Landes Kärnten war. Dass der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) ihn als Verantwortlichen für die Broschüre nannte, kommentierte Petzner so: Er habe zu Protokoll gegeben, wofür er verantwortlich war - "nämlich für die Verwendung der Farbe Orange".
Zentrale Frage sei denn auch, ob diese Farbe verwendet werden durfte. Diese nämlich dominierte das Druckwerk und ist auch Parteifarbe des BZÖ. Petzner findet naturgemäß, dass das erlaubt sein muss. Und er habe in diesem Sinne auch versucht, bei seiner Vernehmung zu erklären, "dass es keine Bestimmung gibt, die die Verwendung der Farbe Orange als nicht zulässig erklärt".
Im übrigen sei die Befragung juristische Routine gewesen. "Kein Grund zur Aufregung", sagte Petzner zu den anwesenden Journalisten. "Ich weiß nicht, warum sie alle so aufgeregt sind. Ich bin es nicht."
Dörfler selbst war nach Petzner an der Reihe, er verließ das Landesgericht, ohne eine Stellungnahme abzugeben.
(APA)