WAZ-Gruppe steht vor Eigentümerwechsel
 

WAZ-Gruppe steht vor Eigentümerwechsel

Petra Grotkamp soll ihre Mitgesellschafter auskaufen wollen

Die deutsche WAZ-Gruppe steht laut einem Bericht des "manager magazins" vor einem Eigentümerwechsel. So soll die 67-Jährige Petra Grotkamp, Tochter des WAZ-Mitgründers Jakob Funke und Ehefrau des langjährigen Verlagschefs Günther Grotkamp (84), ihre Mitgesellschafter auskaufen wollen.

Laut "manager magazin" hat Grotkamp ihren Mitgesellschaftern von der Brost-Holding einen Betrag von 500 Mio. Euro für deren 50-Prozent-Anteil geboten. Bisher hält Grotkamp durchgerechnet 16,67 Prozent an dem Unternehmen. In Österreich hält die WAZ 50 Prozent an der "Kronen Zeitung". Der Essener Verlag gehört zu jeweils 50 Prozent den Nachfahren ihrer Gründer. Auf der einen Seite stehen die drei Enkel von Erich Brost, auf der anderen Seite die Töchter von Jakob Funke, Renate Schubries (74), Petra Grotkamp und die Erben ihrer im Sommer verstorbenen Schwester Gisela Holthoff (83). Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Konflikte zwischen den Eigentümern gegeben.

Für die WAZ, die der größte Regionalzeitungsverlag Europas ist, könnte der Deal eine Zeitenwende bedeuten. Wie aus dem Hause zu hören ist, werde der Verlag mit klaren Eigentümerverhältnissen "endlich wieder eine größere Rolle auf nationaler Ebene spielen", berichtete das Magazin. Seit Jahren versucht man vergeblich, die gegenseitigen Blockaden zu lösen und einen Aufsichtsrat mit verbrieften Mitwirkungs- und Informationsrechten einzusetzen, auch an der Umwandlung in eine börsenfähige Kommanditgesellschaft auf Aktien wurde gearbeitet. Die Modernisierungs- und Reformprozesse gerieten immer wieder ins Stocken.

Ähnliche Querelen setzen sich unter anderer Beteiligung auch in Wien fort: Hier hält die WAZ 50 Prozent an der "Krone" und verharrt hier in einem juristischen Kleinkrieg mit der Familie Dichand. Zuletzt blockierte der Gesellschafter etwa die Auszahlung des Herausgeber-Gehalts von Christoph Dichand, weil die WAZ anzweifelt, dass dieser den Posten rechtmäßig innehat. Auch gegen die Auszahlung der sogenannten garantierten Entnahme, einer Art Gewinnbeteiligung, an die Erben erfolgte nach einem Veto nicht.

(Quelle: APA)
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