Wahlkampfkosten: Ringen um Zahlen in Prozess ...
 
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Die ÖVP argumentierte vor Gericht, dass auch strittige Kosten nichts an der Einhaltung der Sieben-Millionen-Euro-Grenze für Wahlkampfkosten änderten.
Die ÖVP argumentierte vor Gericht, dass auch strittige Kosten nichts an der Einhaltung der Sieben-Millionen-Euro-Grenze für Wahlkampfkosten änderten.

Die ÖVP hat zu Beginn eines gegen die Wochenzeitung "Falter" angestrengten Verfahrens ihre Wahlkampfkostenabrechnung für 2019 vorgelegt. Aus Sicht der ÖVP liegt diese mit rund 5,6 Mio. Euro deutlich unter der Sieben-Millionen-Grenze, deren Übertretung der "Falter" der Partei vorgeworfen hatte. Namens der Zeitung meldete Anwalt Alfred Noll an den präsentierten Zahlen jedoch Zweifel an.

Der Medienanwalt und vormalige Liste-Jetzt-Abgeordnete Noll wendete am Montag etwa ein, dass in der Liste unter anderem Wahlkampfprämien für Mitarbeiter fehlen. Auch sollen die Zahlen erst nächste Woche von vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen werden. Die Wirtschaftsprüfer müssen der Darstellung der ÖVP nicht folgen, sondern können einzelne Posten doch noch dem Wahlkampfbudget zurechnen. Dann müsste das korrigiert werden, wie einer der Zeugen am heutigen Verhandlungstag, ein Buchhalter der Bundes-ÖVP, einräumte.


Noll legte seinerseits zu Verhandlungsbeginn ein Gutachten der Medien-Sachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) vor, das ein Überschreiten der gesetzlichen Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro bei der Nationalratswahl 2019 vermutet und beantragte ihre Einvernahme. Für sein Gegenüber, Rechtsanwalt Werner Suppan, ist das Gutachten für die Beurteilung "unbrauchbar", weil "zahlenmäßig und sachlich falsch".

Nehammer sieht sich für "Details" unzuständig

ÖVP-Innenminister Karl Nehammer, der wegen seiner Funktion als damaliger Generalsekretär geladen war, machte zu Beginn klar, dass er weniger für den kaufmännischen Part denn für die interne und externe Kommunikation zuständig gewesen sei. Daher sei er auch "nicht im Detail" mit der Wahlkampfkostenrechnung befasst gewesen. In der Rückschau sei aber jedenfalls ein wesentliches Thema in der Wahlkampfplanung von 2019 gewesen, dass man die Kosten nicht wie 2017 überschreiten dürfe. Unterschiedliche Positionen in der Wahlkampfrechnung erklärte Nehammer damit, dass Ausgaben, die auch in Nicht-Wahlkampf-Jahren schlagend würden, eben gemäß Parteiengesetz nicht zu den Wahlausgaben zu rechnen sind - sondern nur jene zwischen dem Stichtag (2019 war das der 9. Juli) und dem Wahltag, und da auch nur jene Kosten, die auch tatsächlich für den Wahlkampf verwendet wurden. Genau das nahm Noll zum Anlass, einzelne Posten zu hinterfragen.

Noll wollte wissen, warum Luftballons und "Wahlkampfprämien" Budget nicht den Wahlkampfkoten zugerechnet wurden. Der ÖVP-Buchhalter erklärte das damit, dass die Prämie für die Mitarbeiter für das gesamte Jahr ausbezahlt werde - und es sich eben um ein Wahljahr gehandelt habe. Und wenn die Luftballons bereits vor Bekanntwerden der Neuwahl angeschafft wurden, dann könnten diese auch nicht dem Wahlbudget zugerechnet werden. Gleiches gelte auch für Kugelschreiber. Diese hatten kein Branding und konnten daher sowohl während als auch außerhalb des Wahlkampfes verwendet werden. In diesem Punkt musste der Buchhalter einräumen, dass er auch von einem Wirtschaftsprüfer letztlich korrigiert worden sei.

Auch die Sommer- bzw. Bergauftour des Bundeskanzlers finde in jedem Jahr statt und sei somit nach Argumentation der ÖVP daher auch nicht den Wahlkampfkosten zuzurechnen. Wie es denn mit den Sonnenbrillen und Shirts für die Sommertour gewesen sei und ob diese nichts mit dem Wahlkampf zu tun hätten, wollte Noll wissen. Diesbezüglich meinte der Buchhalter auch, dass der Abschluss 2019 eben noch nicht geprüft wurde. Wenn der Prüfer jetzt feststellte, dass die Sonnenbrillen doch Wahlaufwand seien, müsse das korrigiert werden. Für die Detailfragen müsse die Prüfung daher abgewartet werden. Wie der Rechtsvertreter der ÖVP anmerkte, werden diese Posten aber "das Kraut nicht mehr fett machen". Schließlich sei man mit den rund 5,6 Mio. Euro deutlich unter der Obergrenze von sieben Millionen Euro gelegen.

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