Verband der Regionalmedien empfiehlt Mitgliedsmedien, Passus zu Werberat–Entscheidungen in die Geschäftsbedingungen aufzunehmen.
Lückenschluss: Nachdem bereits der
ORF, die
RMS sowie die beiden Außenwerbegiganten
Gewista/Decaux und
Epamedia sowie Megaboard Soravia in ihren Geschäftsbedingungen verankert haben, Urteilen des
Werberat im Sinne des Selbstbeschränkungs-Kodex der Werbung Folge zu leisten, empfiehlt mit Beschluss aus dem April auch der
VRM Verband der Regionalmedien seinen Mitgliedern, eine Kampagne, deren Einstellung der Werberat gefordert hat, abzubrechen, und dafür in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlage einen diesbezüglichen Passus aufzunehmen.
Laut VRM-Geschäftsführer Dieter Henrich wurde den VRM-Mitgliedern ein entsprechender Wortlaut als Vorschlag zu einer Erweiterung der AGB übermittelt: „xxx behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzudrucken (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). xxx kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.“
Ähnliche Empfehlung gibt es auch vom
VÖP Verband der Österreichischen Privatsender und dem Verlegerverband
VÖZ (beispielsweise detailliert in den AGBs der Kleinen Zeitung verankert). Henrich: „Der VRM unterstützt damit eine wirksame Selbstkontrolle der Werbewirtschaft und leistet einen wichtigen Beitrag, Entscheidungen des Werberats auch durchzusetzen.“ Werberat-Präsident Michael Straberger begrüßt diese Maßnahme des VRM als eine weitere Stärkung des Systems der Selbstregulierung der Werbewirtschaft.
Der Verband der Regionalmedien Österreichs (VRM) ist die Dachorganisation und Interessenvertretung der kostenlosen Regionalzeitungen Österreichs. Dem VRM gehören über 150 Titel aus ganz Österreich an mit einer - zumeist wöchentlich erscheinenden - Gesamtauflage von rund 7,5 Mio. Exemplaren.