Etliche "Schlupflöcher" will der Zeitungsverband gefunden haben, die dem ORF zu Wettbewerbsvorteilen verhelfen könnten.
"Eine Reform-Mogelpackung mit Schlupflöchern" nennt der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) den Entwurf zum neuen ORF-Gesetz – die Begutachtungsfrist läuft übrigens nur noch bis zum 28. Dezember. Zwar konnte, wie VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger bei einem Pressetermin zum Thema ausführte, durch das Beihilfe-Verfahren sowie durch die Einigung zwischen der Republik Österreich und der EU über "zweckdienliche Maßnahmen" in Sachen ORF "einiges an Boden gewonnen werden, allerdings würden sie mit der Umsetzung des Begutachtungsentwurfes alle wieder rückgängig gemacht". Der Gesetzgeber würde es dem ORF nicht nur ermöglichen, dass er sich dank der Gebührenrefundierung gegenüber Mitbewerbern in den kommenden Jahren erhebliche Wettbewerbsvorteile gutschreiben kann, er würde dem ORF "so gut wie keine Beschränkungen" auferlegen, "die dem Geist der EU-Vorgaben entsprechen", heißt es vom VÖZ.
Dieser begrüßt zwar grundsätzlich, dass die Medienbehörde unabhängig sein soll, allerdings müsste nach Meinung der Verleger auch der Geschäftsapparat weisungsfrei gestellt werden. Problematisch sei allerdings, dass die Behörde nur mit fünf Juristen beschickt werden soll und damit der "technische Sachverstand" für die Beurteilung wesentlicher Fragen nicht vertreten sei, merkte Grünberger an. Eine Karenzklausel sollte sich überdies nicht nur auf die Politik beschränken, sondern auch für Medienunternehmen – somit "auch für Mitarbeiter des ORF" gelten. Wo konkret die Verleger "Schlupflöcher" im Gesetzesentwurf entdeckt haben, lesen Sie in der aktuellen HORIZONT-Printausgabe 51/09 vom 18. Dezember.