Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid der KommAustria, wonach die öffentlich-rechtlichen Radios über ein ausgewogenes Gesamtprogramm verfügen, aufgehoben
Einen "nicht unwichtigen Etappensieg" sieht der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hinsichtlich der Beschwerde gegen die ORF-Radios errungen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid der KommAustria, wonach die öffentlich-rechtlichen Radios über ein ausgewogenes Gesamtprogramm verfügen, aufgehoben, wie VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm am Montag mitteilte.
Das Privatradio Kronehit und der VÖP haben vor knapp einem Jahr Beschwerde bei der Medienbehörde eingebracht. Aus ihrer Sicht würden die ORF-Radios nicht den gesetzlichen Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entsprechen, wobei allen voran ein "überbordendes reines Unterhaltungsangebot" kritisiert wurde. Die KommAustria hatte die Beschwerde im Februar abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Medienbehörde "den maßgebenden Sachverhalt aufgrund einer unzutreffenden Rechtsansicht nicht einmal ansatzweise ermittelt hat", wie es im Bescheid heißt. So sei das Verhältnis der im Gesetz festgehaltenen Kategorien Information, Unterhaltung, Kultur und Sport nur anhand des Wortanteils geprüft worden. Eine diesbezügliche Beschränkung sei dem Gesetzestext aber nicht zu entnehmen, weshalb auch der Musikanteil zu berücksichtigen sei.
Entsprechend wurde die Causa an die KommAustria zur Erlassung eines neuen Bescheides zurückverwiesen. Für die Beurteilung des Musikprogramms anhand der vier Kategorien sei aus Sicht des Verwaltungsgerichts die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig. Gegen die Entscheidung können sowohl der ORF als auch die KommAustria noch berufen.