VKI erwirkt Urteil gegen Generali-Werbung
 

VKI erwirkt Urteil gegen Generali-Werbung

Generali-Werbung mit Johannes Heesters für die "unglaubliche Altersvorsorge" war irreführend.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewinnt eine Verbandsklage um irreführende Werbung gegen die Generali Versicherung. Stein des Anstoßes war eine Werbekampagne, mit der die Generali Versicherung Ende 2005 mit dem Motto "Unglaublich! Die Altersvorsorge der Generali" eine Lebensversicherungen als Altersvorsorge bewarb. Darin warb der 101-jährige Schauspieler Johannes Heesters für "0,5 Prozent mehr Garantiezins" und "bis 15 Prozent mehr Rente".



Dagegen klagte der VKI, da der höchst zulässige Garantiezinssatz für

Lebensversicherungen von der Finanzmarktaufsicht per 1. Jänner 2004 verbindlich mit 2,75 Prozent festgesetzt und mit Wirkung vom 1. Jänner 2006 auf 2,25 Prozent gesenkt wurde. Die "0,5 Prozent mehr Garantiezinssatz" in der Werbung von Generali (Agentur: Wunderman Vienna) bezogen sich daher nur auf künftige Konditionen der Versicherung, das Angebot war weder im Vergleich mit den bisherigen

Angeboten der Generali noch im Vergleich zu Angeboten anderer

Versicherungen günstiger, so die Argumentation des VKI, der im Auftrag des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und

Konsumentenschutz (BMSG) klagte. Das Handelsgericht Wien erkannte nun die Generali-Werbelinie als irreführend und

unzulässig.

(as)




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