'Unverständnis für Alleingang': Falstaff appe...
 
'Unverständnis für Alleingang'

Falstaff appelliert gegen Lebensmittel-Werbeverbot

Petr Bonek / adobe.stock.com
Die EU-Richtline umfasst den Schutz vor direkter Lebensmittel-Werbung an Kinder bis sechs Jahre, die österreichische, bereits seit Jahren bestehende Selbstverpflichtung betrifft bereits Kinder bis zwölf Jahre.
Die EU-Richtline umfasst den Schutz vor direkter Lebensmittel-Werbung an Kinder bis sechs Jahre, die österreichische, bereits seit Jahren bestehende Selbstverpflichtung betrifft bereits Kinder bis zwölf Jahre.

Das Kulinarik-Magazin positioniert sich nun ebenfalls gegen Gold Plating und die in Österreich drohenden strengen Auflagen bei Nahrungsmittel-Werbung.

Gehe es nach der Nationalen Ernährungskommission, solle schon Ende Mai ein sogenanntes Nährwertprofil beschlossen werden, das Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt verbietet. Das bedeutet, dass weder Bio-Heumilch, Käse, Fruchtsäfte oder Marmeladen beworben werden dürften. Den österreichischen Medien droht zusätzlich zu den Einbußen durch die Pandemie der Verlust eines Werbevolumens von rund 200 Millionen Euro. Auch für heimische Produzenten seien in weiterer Folge Einbußen zu befürchten, "wenn sie nicht wie internationale Konzerne auf Low-Fat/Low-Sugar-Kunstprodukte setzen", wie der Falstaff nun in einer Aussendung betont.

'Aus dem Auge. Aus dem Sinn'

In der Medienbranche herrsche Unverständnis darüber, dass Österreich einen (wohl strikteren) nationalen Alleingang starten will, denn in der EU wird ohnehin an einer europaweiten Richtlinie gearbeitet, die frühestens 2022 in Kraft treten soll. Die IAA startete bereits Anfang Mai eine Jahreskampagne, die gegen die strengen Auflagen mobil macht.

Verbot für alle Medien und Kanäle

Die aus dem österreichischen Nährwertprofil resultierenden Werbeverbote würden – anders als die EU-AVMD-Richtlinie – für sämtliche Medien und Kanäle gelten, von Zeitungen und Plakaten bis hin zu sozialen Medien. Mangels Altersobergrenze ist zu befürchten, dass Lebensmittelwerbung für Personen bis 18 Jahre eingeschränkt werden soll. Das würde einem generellen Werbeverbot gleichkommen. In der Praxis gibt es nämlich keine Möglichkeit der inhaltlichen Abgrenzung des Medienkonsums von Personen im Alter von 17, 19 oder 35 Jahren.



Das vorgelegte österreichische Nährwertprofil legt Maßstäbe an, die sogar die strengen Kriterien des Modells der WHO überbieten. „Dabei funktionieren freiwillige Beschränkungen der heimischen Medien tadellos.“ Der vorliegende Entwurf des Gesundheitsministeriums sehe absolute Werbeverbote etwa für Süßwaren, süße Backwaren, Speiseeis, pikante Snacks (Knabbereien), Öle sowie frittierte, panierte und vorgebackene Lebensmittel vor.

Ab welchem Schwellenwert soll ein Lebensmittel nicht mehr beworben werden dürfen? Günter Thumser, Geschäftsführer vom Markenartikelverband, warnt im aktuellen Gespräch mit Cash vor den Folgen einer Bevormundung der Konsumenten.




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