Überarbeitet: Ministerrat beschließt neues Te...
 
APA/HANS PUNZ
Infrastrukturministerin Elisabeth Köstinger
Infrastrukturministerin Elisabeth Köstinger

Die Bundesregierung hat heute die lange geplante Novelle zum TKG im Ministerrat beschlossen.

"Das bisherige Telekommunikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2003, da hat man noch mit Einwahlmodems, ICQ und antiquierten Handys gearbeitet. Jede SMS hat extra gekostet und von Glasfaserausbau oder 5G war keine Rede. Es ist höchste Zeit gewesen, dass wir ein modernes Telekommunikationsgesetz machen, das den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Das legen wir nun vor. Wir haben dafür 220 Paragraphen überarbeitet, ergänzt und neu geschrieben, eine Mammut-Aufgabe, die nun fertig ist und auch im Konsumentenschutz viele Vorteile bringt", so Telekomministerin Elisabeth Köstinger, die die Schwerpunkte präsentiert.

Mit dem Gesetz werden teils EU-Vorgaben umgesetzt, es bringt unter anderem ein europaweit einheitliches Warnsystems für Krisen: Warnung werden dann etwa via SMS an die Bevölkerung versandt, beispielsweise bei Umweltkatastrophen. Kommen wird unter anderem auch ein leichterer Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit Behinderungen über einen "textbasierten" Notruf. Das von der EU vorgesehene europaweit standardisierte Bevölkerungswarnsystem sollte eigentlich bis Mitte 2021 umgesetzt werden, eine Einführung ist laut Ministerium im kommenden Jahr zu erwarten.


Ein weiterer Schwerpunkt beinhaltet die Beschleunigung des Ausbaus von Breitband und Mobilfunknetzen, beispielsweise durch eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Ko- Investitionen. Damit soll beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Sendemasten erleichtert werden. Damit wird auch auf eine Verringerung der Anzahl der Masten und eine Attraktivierung des Infrastrukturausbaus in entlegeneren Gebieten abgezielt. Weiters soll eine Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich festgelegt werden, was die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mobilfunkausbau verbessern soll.

Auch beim Konsumentenschutz bringt die Novelle Neuerungen. In Zukunft wird jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Kurzzusammenfassung des Vertrages erhalten, die der leichteren Verständlichkeit dienen soll, so Köstinger. Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hob die verlängerten Kündigungsmöglichkeiten bei Mobilfunkverträgen hervor: Bisher war bei Verteuerungen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen, diese wird künftig auf drei Monate gestreckt. Auch beim Wohnsitzwechsel werden Verbesserungen für Konsumenten geschaffen: Hier kommt ein Kündigungsrecht für Festnetz-Internetverträge mit einer Frist von zwei Monaten. Längerfristig gebundene Verträge können damit bei Umzügen rascher gekündigt werden.

Eingeführt wird auch ein "Monitoringsystem" für etwaige "Hochrisikozulieferer" beim Aufbau von 5G-Netzen. Dieses zielt unter anderem auf die Verhinderung allfälliger Spionage durch Herstellerländer ab und ist Teil der Umsetzung von EU-Vorgaben. In neuer Beirat in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) soll alle zwei Jahre einen "Wahrnehmungsbericht" über etwaige Hochrisikozulieferer erstellen. Der Paragraph unter anderem im Zusammenhang mit der Debatte um den chinesischen Netzausrüster Huawei.

Köstinger verwies auch auf das Ziel der Regierung, bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-fähigen Anschlüssen zu schaffen und die 5G-Versorgung auszubauen. Es gelte, beim Breitbandausbau "auf die Überholspur" zu bekommen, sagte sie.
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