Strache und seine Facebook-Page: So sieht die...
 

Strache und seine Facebook-Page: So sieht die rechtliche Lage aus

Screenshot Facebook

Medienrechts-Experte Ganzger: "Die Medieninhaberschaft kann natürlich nicht 'entzogen werden'"

"FPÖ nimmt Strache Facebook weg", titelte die Tageszeitung Heute am Mittwoch.Unter Berufung auf Parteiinsider hieß es dort wie berichtet, dass die Partei ihrem ehemaligen Parteichef die Administratorenrechte für die Seite genommen habe. Strache müsse Postings der Partei vorlegen, die diese ändert oder ignoriert. Strache selbst sieht die Facebook-Seite weiter als seine: "Medienberichte, wonach mir meine HC Strache Facebook-Seite weggenommen worden sei oder ich die Kontrolle über selbige verloren habe sind falsch", postete er auf seinem persönlichen Facebook-Account. Alle Inhalte würden aber bis zur Wahl am 29. September mit der Partei akkordiert, erklärte er weiter. "Da insbesondere im Wahlkampf eine abgestimmte und koordinierte Kommunikation wichtig ist, habe ich mich in gegenseitigem Einvernehmen mit der Partei darüber verständigt, dass bis zu den Neuwahlen alle Inhalte, die über die Facebook-Seite verbreitet werden, akkordiert werden und die Partei als Administrator die Verbreitung steuert, während ich im Status eines Redakteurs agiere." Eine dazugehörige OTS-Aussendung mit dem Titel "Es gibt kein Streit um mein Facebook-Account" hatte die Partei wohl eher nicht vorab redigiert.

Eigentümer, Verträge, Markenrechte

Neben der politischen Komponente und damit einhergehenden Machtfrage stellt sich aber auch jene des "Eigentums" einer solchen Facebook-Page. "Der Begriff 'Eigentum' trifft es im rechtlichen Sinne nicht wirklich bei einer 'Facebook-Seite'", erklärt Medienrechts-Experte Gerald Ganzger auf Anfrage von HORIZONT. Im Verhältnis zu Facebook gebe es den Nutzungsberechtigten bzw. Kontoinhaber. "Dieser unterwirft sich den Nutzungsbedingungen von Facebook. Wenn er schwerwiegend dagegen verstößt, kann Facebook den Account vorübergehend sperren oder auch dauerhaft deaktivieren", so Ganzger. "Facebook-Seiten mit dem Umfang und dem Inhalt wie von Strache sind medienrechtlich gesehen Medien, weshalb es auch einen Medieninhaber gibt. Medieninhaber ist derjenige, der die inhaltliche Gestaltung der Facebookseite besorgt bzw. über diese bestimmt bzw. veranlasst."

Hier werde es dann auch sachlich und rechtlich schwierig, meint Ganzger. "Theoretisch kann der Medieninhaber jemand anderer sein, als der Facebook-Nutzungsberechtigte. Der Medieninhaber haftet jedenfalls nach dem Mediengesetz, sollten medienrechtliche Verstöße, das betrifft auch allenfalls rechtswidrigen Inhalt der Seite, vorliegen. Die Medieninhaberschaft kann natürlich nicht 'entzogen werden', auch nicht von Facebook. Es können auch mehrere gemeinsam Medieninhaber sein. Es können darüber hinaus auch vertragliche Regelungen, beispielsweise zur FPÖ bestehen, die die Verfügung des Medieninhabers über die Facebookseite einschränken oder sogar verunmöglichen." Darüber hinaus verweist der Anwalt auf Rechte Dritter an dieser Facebookseite, beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte, wie etwa ein Logo.

Ganzger hält auch fest: "Der Administrator hat in der Regel keine inhaltlichen Rechte, er hat in der Regel einen Vertrag mit dem Medieninhaber oder Nutzungsberechtigten gegenüber Facebook. Der Umfang der Rechte des Administrators hängt aber natürlich von der vertraglichen Gestaltung ab."

Straches Facebook-Page hält jedenfalls derzeit bei knapp 800.000 Fans, im Impressum wird die Freiheitliche Partei Österreichs geführt.

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