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Spruch im UMTS-Rechtsstreit zwischen Premiere und ATV

Gericht weist Premiere-Antrag auf einstweilige Verfügung ab - Spruch noch nicht rechtskräftig.

Erste Spruch im Rechtsstreit zwischen ATVplus und dem Abo-Sender um die UMTS-Rechte an der T-Mobile Bundesliga. Der Antrag seitens Premiere auf eine einstweilige Verfügung gegen ATVplus, auf Unterlassung der von Premiere behaupteten Weiterleitung des Signals an Betreiber von mobilen Funktelefonnetzen wurde in erster Instanz abgewiesen. Der Spruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig.



Premiere Austria hat im Jahr 2004 mit der Österreichischen Fußballbundesliga einen Vertrag über die Verwertungsrechte der T-Mobile Bundesliga abgeschlossen, der auch die UMTS-Rechte beinhaltet. ATVplus räumt der Mobilkom Austria, nachdem diese dem Sender bestätigt hat, Kabelnetzbetreiber zu sein, die Befugnis ein, das von ATVplus ausgesendete Signal zeitgleich für eine Programmausstrahlung zu verwenden.



Genau darin sieht Premiere Austria seine UMTS-Rechte verletzt. ATVplus argumentierte vor dem Handelsgericht Gericht, dass sie einem Kabelnetzbetreiber die Übernahme und die Ausstrahlung des Signals nicht untersagen könne und bekam in erster Instanz Recht.

(as)




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