Später Sieg für Springer
 

Später Sieg für Springer

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2006 hat Springer vergeblich versucht, ProSiebenSat.1 zu übernehmen. Nun wurde beschlossen, dass das Verwaltungs-Urteil rechtswidrig war.

Der Plan von Springer, ProSiebenSat.1 im Jahr 2006 zu übernehmen, scheiterte am Bundeskartellamt, aber auch am Einspruch der Medienwächter von KEK und BLM. Doch deren Verweigerung war rechtswidrig, entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Mittwoch, 15. Februar 2012. 

Die von den Landesmedienanstalten eingesetzte Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK) und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hätten dem Medienhaus die für die Übernahme nötige Unbedenklichkeitserklärung nicht verweigern dürfen, entschieden die Münchner Richter und korrigierten damit die Rechtssprechung früherer Verfahren. Die KEK wollte sich nicht äußern und die schriftliche Begründung abwarten. 

Die KEK habe damals den ihr zustehenden Handlungsspielraum "in mehrfacher Hinsicht überschritten", heißt es in dem Urteil. Daher sei die Verweigerung der Unbedenklichkeitserklärung rechtswidrig. So sei etwa für die Frage, ob die Veränderung der Beteiligung an dem Münchner TV-Konzern medienrechtlich unbedenklich sei, der geplante Gesamtzuschaueranteil entscheidend. Der habe 2006 für die Sender Sat.1, ProSieben, Kabel1, N24 und 9Live zusammengenommen aber nur bei 22,06 Prozent gelegen und damit unter dem Schwellenwert von 25 Prozent. Damit hätte der Einfluss etwa der "Bild"-Zeitung und anderer Medienaktivitäten Springers nicht berücksichtigt werden dürfen. 

Springer hatte am 5. August 2005 den milliardenschweren Kauf des TV-Konzerns von Investoren um den US-Milliardär Haim Saban angekündigt, der Deal mit einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro scheiterte aber am Widerstand der Behörden. Der Konzern hatte seine Übernahmepläne daraufhin begraben, zum Zuge kamen später die Finanzinvestoren KKR und Permira. Allerdings wollte Springer anschließend gerichtlich klären lassen, ob die Ablehnung der Behörden zulässig war. Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer 2010 für das ebenfalls beteiligte Bundeskartellamt bereits entschieden, dass die Behörde die Übernahme untersagen durfte.

(APA/dpa)
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