Unzulässige Schleichwerbung sei bei einer Folge von Big Brother auf RTL II betrieben worden, beanstandet die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR).
Unzulässige Schleichwerbung sei bei einer Folge von Big Brother auf RTL II betrieben worden, beanstandet die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR).
Im Rahmen einer Wochenaufgabe mußten die Container-Bewohner eine Modelleisenbahn aufbauen. "Mehrfach wurde in der Sendung detailliert die Modelleisenbahn mit einem untypisch großen Schriftzug der Herstellerfirma in Szene gesetzt", so der Vorwurf der Landesmedienanstalt. Bei der Präsentation der Modelleisenbahn handelte sich laut LPR um Schleichwerbung, die nach dem deutschen Rundfunkstaatsvertrages verboten ist.
Die Gemeinsame Stelle Werbung (GSW) aller deutschen Landesmedienanstalten hat der LPR Hessen nun empfohlen, "rechtsaufsichtlich tätig zu werden". RTL II hat demnach "den Rechtsverstoß zukünftig zu unterlassen".
Bei der in der Sendung gezeigten Modelleisenbahn handelt es sich übrigens um ein Produkt des Salzburger Herstellers "Roco".