Im Konflikt um die so genannte Herold Markting CD beziehungsweise die Robinson-Liste erwirkt Walter Ruttinger eine einstweilige Verfügung gegen Datenschützer Hans Zeger und die ARGE Daten.
Im Rechtsstreit um die Herold CD "Tiefendaten" und die so genannte Robinson-Liste zwischen Datenschützer Dr. Hans Zeger beziehungsweise der ARGE Daten auf der einen Seite und Walter Ruttinger (als privater Kläger) andererseits ist nun eine erste gerichtliche Entscheidung gefallen. Zeger, Obmann der ARGE Daten, beziehungsweise die ARGE Daten hatten ihre Homepage öffentlich dazu aufgerufen, die private Mail-Box von Ruttinger, Obmann des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), mit vorgefertigten Mails zu beschicken. Ruttinger sollte so persönlich für das Löschen der jeweiligen Daten aus Herold CD "Tiefendaten" veranlast beziehungsweise verantwortlich gemacht werden werden.
Nachdem sich mehrere Fachverbands- und WKO-Runden mit der Causa Herold CD beziehungsweise "Robinson-Liste" befasst haben und Ruttinger als Privatperson Klage gegen Zeger und die ARGE Daten eingebracht hat, wurde mit 30. Dezmeber 2003 vom Landesgericht Wien eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach Ruttingers private E-Mail-Adresse und
private Handy-Nummer binnen 14 Tagen - längstens bis 13. Jänner 2004 - von der Homepage Zegers beziehungsweise der ARGE Daten zu entfernen sind.
(as)