Es geht auch um den Pluralismus
Der im Juli im Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf zur 'Einrichtung eines Fonds zur Förderung der digitalen Transformation' sollte eigentlich noch heuer in Kraft gesetzt werden.
Nun gibt es laut Standard (Mittwochsausgabe) jedoch Einwände seitens der EU-Kommission. Dem Bericht zufolge sollen diese insbesondere die Rundfunkförderung betreffen. Im Kanzleramt hieß es dazu laut Standard, man sei in Gesprächen und hoffe, diese ehestmöglich erfolgreich abzuschließen. Um eine "unabhängige und pluralistische Medienlandschaft" sicherzustellen, sind im Gesetzesentwurf jährlich 20 Millionen Euro vorgesehen - ursprünglich waren 15 Millionen Euro geplant. Heuer sollen zusätzlich 34 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Für die Vergabe der Förderung ist die Regulierungsbehörde RTR zuständig. Ein fünfköpfiger Beirat aus Expertinnen und Experten soll sie bei der Mittelvergabe beraten.
Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter sollen dabei ebenso gefördert werden wie Volksgruppen- und Wochen- und Monatszeitungen. Zudem sind Mittel zur Stärkung der digital-journalistischen Ausbildung vorgesehen. Kritik gab es daran, dass reine Digitalmedien nicht berücksichtigt werden. Weiters werden Rundfunkanbieter von der Basisförderung, die ein Drittel der Mittel ausmacht, ausgeschlossen.
Damals hieß es seitens des Kanzleramts, dass man in Abstimmung mit der Europäischen Kommission dabei bleibe, "da nach Ansicht der Europäischen Kommission der digitale Transformationsprozess im Rundfunksektor bereits wesentlich weiter fortgeschritten ist und daher auch die Höhe der für diesen Bereich vorsehbaren Mittel niedriger anzusetzen sind".