Wirtschaftsprüfer sind wesentliches Element der ORF-Finanzkontrolle durch die Medienbehörde
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat turnusgemäß die nach dem ORF-Gesetz vorgeschriebene Prüfungskommission neu bestellt, die aus mindestens zwei Mitgliedern zu bestehen hat.
Für die Gebührenzahler hat die Tätigkeit der ORF-Prüfungskommission unmittelbare Bedeutung, denn eine ihrer wesentlichen Aufgaben besteht in der Kontrolle der wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwendung des ORF-Programmentgelts. Außerdem obliegen ihr die jährlichen Abschlussprüfungen des ORF und seiner Konzerngesellschaften. Darüber hinaus kann die KommAustria die ORF-Prüfungskommission mit Sonderprüfungen beauftragen.
Den Zuschlag in dem europaweiten Ausschreibungsverfahren erhielten die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (Wien) und die HLB Vorarlberg GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (Feldkirch). Die neue Prüfungskommission nimmt ihre gesetzlich auf fünf ORF-Geschäftsjahre befristete Tätigkeit im Oktober auf, während die gegenwärtige Prüfungskommission noch mit dem ORF-Geschäftsabschluss für das Jahr 2020 beschäftigt sein wird.
Die noch im Dienst befindlichen Prüfungskommission besteht aus KPMG Austria und PKF Wien.