Rechnungshof kritisiert Medientransparenzgese...
 

Rechnungshof kritisiert Medientransparenzgesetz

Rund 200 Millionen Euro gibt die öffentliche Hand pro Jahr für Inserate und Werbekooperationen aus. Tatsächlich dürften die Werbeausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und staatsnahen Unternehmen viel höher liegen

Die Ausgaben dürften tatsächlich bei 260 bis 300 Millionen Euro liegen, wie der Rechnungshof in einem Bilanzbericht zum Medientransparenzgesetz festhält. Aufgrund der Bagatellgrenze von 5.000 Euro sind ein Drittel bis die Hälfte der Werbeaufträge nicht in den von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenz-Listen enthalten. Bei 200 Millionen Euro jährlichen Werbeausgaben wären das immerhin rund 60 bis 100 Millionen Euro. "Aus Sicht des Rechnungshofs ist hinsichtlich der Höhe der Bagatellgrenze jedenfalls Handlungsbedarf gegeben. Die Höhe der Bagatellgrenze von 5.000 Euro pro Quartal und Medien bzw. Medieninhaber wäre zu überdenken", heißt es im Bericht.

Insgesamt sieht das Kontrollorgan das Ziel des Medientransparenzgesetzes, nämlich mehr Transparenz bei Medienkooperationen, Werbeaufträgen und Förderungen, als "nicht erreicht" an. Grund dafür sind neben der Bagatellgrenze, unter der Werbeaufträge nicht gemeldet werden müssen, Probleme bei der Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen, Verstöße gegen die Verpflichtung, entgeltliche Werbeeinschaltungen als solche zu kennzeichnen, Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot sowie gegen das sogenannte Hinweis- und Kopfverbot. Der Rechnungshof weist darüber hinaus auf etliche Schlüpflöcher hin, die öffentliche Stellen und Medieninhaber nutzen, um Werbeaufträge nicht melden zu müssen.

Seit dem Inkrafttreten des Medientransparenzgesetzes Mitte 2012 gab die öffentliche Hand laut Medientransparenzdaten rund 540 Millionen Euro Inserate und Werbung aus, 2014 waren es 192 Millionen. Seit Mitte 2012 müssen Ministerien, Bundesländer, öffentliche Firmen und kommunale Einrichtungen der Medienbehörde ihre Ausgaben für Inserate sowie Werbekampagnen und -kooperationen melden. Betroffen sind von dieser Regelung rund 5.600 Stellen. Grund für die Verabschiedung des Medientransparenzgesetzes war die nachhaltige Kritik an hohen öffentlichen Inseratenaufträgen für Boulevard- und Gratismedien.

Der Rechnungshof prüfte seit Herbst 2013 mehrere Bundesländer, Städte und öffentliche Einrichtungen punkto Medientransparenzgesetz. Die Ergebnisse von zwei Gebarungsprüfungen sind noch nicht veröffentlicht, weitere sind geplant.

Im dem am Montag veröffentlichten Bericht weist der Rechnungshof auch darauf hin, dass die halbjährliche Aktualisierung der Liste der vom Medientransparenzgesetz betroffenen Rechtsträger die Wahrnehmung der Kernaufgaben des Rechnungshofs stark einschränkt. Die unterschiedlichen Ansichten der KommAustria, des Bundeskanzlers und des Rechnungshofs zur Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofs führten zudem zum unklaren Vollzug des Medientransparenzgesetzes. Weiters entstünden Verwirrung, Missverständnisse und Verwaltungsmehraufwand bei den kontrollunterworfenen Rechtsträgern, kritisiert das Kontrollorgan. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb auch in diesem Bereich eine Reihe von gesetzlichen Klarstellungen.
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