Prozess: Fellner schränkt Klage gegen ehemali...
 
Prozess

Fellner schränkt Klage gegen ehemalige oe24-Moderatorin ein

David Bohmann

Prozess befasst sich nun nur noch mit Vorwurf der Begrapschung während eines Fotoshootings.

Wolfgang Fellner, Chef der Mediengruppe Österreich, hat seine Klage gegen die ehemalige oe24.tv-Moderatorin Raphaela Scharf eingeschränkt. Der Medienmanager klagte ursprünglich auf Unterlassung der Vorwürfe der sexuellen Belästigung und dem Vorwurf,er habe die Moderatorin während eines Fotoshootings begrapscht. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist seit Mittwoch nicht mehr Gegenstand des Prozesses, nun geht es nur mehr um die Vorkommnisse während des Fotoshootings. Fellners Anwälte sprechen von einer “Präzisierung” der Klage.

Michael Rami, Anwalt von Scharf, spricht laut Austria Presse Agentur hingegen von einer "massiven Einschränkung". Fellner wolle mit der Einschränkung des Prozessgegenstands auf einen Tag den restlichen Vorwürfen - wie Belästigungen im Zuge von Abendessen und Textnachrichten - ausweichen, so Rami.

Kurze Befragung von Katia Wagner

Die je nach Sichtweise "Präzisierung" oder "Einschränkung" hatte zur Folge, dass sich die Zeugenbefragungen des heutigen Tages stark auf das Fotoshooting fokussieren mussten. Somit gestaltete sich etwa die Aussage von Katia Wagner äußerst kurz. Wagner hatte von 2014 bis 2015 als freie Unternehmerin E-Commerce-Produkte für die Mediengruppe "Österreich" entwickelt. Dabei habe Fellner ihr beim gemeinsamen Sichten von Marketingunterlagen auf das Gesäß gegriffen, worauf sie kündigte, so der Vorwurf Wagners, den sie gegenüber mehreren Medien vorbrachte. Fellner wies dies strikt zurück. Die 33-Jährige ist mittlerweile wie Scharf bei Krone-TV tätig.

Vom Fotoshooting im Mai 2019 habe sie keine Wahrnehmung, sagte Wagner als Zeugin aus. Die Frage, welche Erfahrungen sie selbst in Hinblick auf sexuelle Belästigung mit dem Kläger gemacht habe, wurde von der Richterin aufgrund der Einschränkung des Prozessgegenstands nicht zugelassen. Rami sah darin einen Verfahrensmangel gegeben. "Es geht hier auch um die Glaubwürdigkeit des Klägers. Er hat behauptet, noch nie eine Frau sexuell belästigt zu haben. Zum Gegenbeweis müssen auch Fragen an der Zeugin zulässig sein, die zeigen, dass die Behauptung falsch ist", so der Anwalt Scharfs. Bei Rami hätten sich bereits weitere Frauen, die Fellner sexuelle Belästigung vorwerfen, gemeldet. "Ich hoffe, das Gericht wird sie sich anhören." Sollte das nicht der Fall sein, werde er Rechtsmittel einlegen.

’Nichts Merkwürdiges’

Eine von Fellner als "Kronzeugin" angesehene, bei der Mediengruppe Österreich angestellte Stylistin sagte am Mittwoch aus, dass ihr "nichts Merkwürdiges" im Zuge des Fotoshootings aufgefallen sei. Sie war die ganze Zeit zugegen und hatte Blick auf Kläger und Beklagte. Auch habe sie keine Reaktion von Scharf auf den mutmaßlichen Griff auf das Gesäß feststellen können.

In einem von Scharf zwei Tage nach dem Fotoshooting aufgenommenen Gespräch zwischen ihr und Fellner soll der Medienmacher laut Rami die Möglichkeit eingeräumt haben, dass er sie am Gesäß berührt habe. Laut dem vorgelegten Transkript fragt Scharf rhetorisch, ob der Pograpscher nie stattgefunden habe. Darauf erwidert Fellner, dass er das nicht wisse. Vielleicht habe er sie auf Anweisung des Fotografen nach vorne geschoben. Damit verstrickt sich Fellner laut Rami in Widersprüche. Schließlich habe er jegliche Berührung abgestritten.

Fellner erklärte, dass beim Transkript der erste Teil des Gesprächs bewusst fehle. Er sah darin eine "unverschämte Manipulation". Schließlich habe er zu Beginn des Gesprächs "Dutzend Male" darauf hingewiesen, dass er sie nicht berührt habe und die später im Gespräch gefallene Berührung in den Konjunktiv gesetzt, um als harmoniebedürftiger Chef auf die Vorwürfe einzugehen. Hätte er sie berührt, würde er sich entschuldigen, so Fellner.

Für den Medienmacher stand zudem fest, dass "keine einzige Beschwerde" gegen ihn wegen sexueller Belästigung vorliege - mit Ausnahme von Scharf. Doch es gab auch zwei weitere Vorfälle mit Frauen, bei denen Berührungen eine Rolle spielten. Eine Frau sagte bereits an einem früheren Prozesstag aus, dass hinter einem Klaps von Fellner auf ihr Gesäß keine sexuelle Absicht gesteckt habe.

Ein zweiter Vorfall führte 2016 zu einer Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen den Kläger. Eine Treuetesterin erstattete damals Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen Fellner. Dieser zeigte sie wiederum wegen Verleumdung an. Aufgrund widerstreitender Beweisaussagen legte die Staatsanwaltschaft Wien beide Anzeigen zurück. Die Treuetesterin hatte laut Fellner den Auftrag, ihn außer Haus und in eine "Sexfalle" zu locken. Dabei kam es auch zu Küssen. Später - am ersten Abend - habe er die "Sexfalle" aber erkannt. Am Folgetag ging er mit ihr auf eine Radtour. "Radfahren wird man ja noch dürfen", so Fellner.

Fellner ließ dem Gericht auch ein in etwa dreisekündiges Handyvideo vom Fotoshooting vorlegen, um zu zeigen, wo er gestanden habe, und 38 im Sekundentakt angefertigte Fotos, die belegen sollen, dass es zu keiner "Begrapschung" kam. Auch stützt er sich auf ein Compliance-Verfahren im Unternehmen. Demnach hätten sämtliche Chefredakteure, Programmdirektoren, Geschäftsführer und Personalchefs festgehalten, dass es keine Beschwerde mit Ausnahme jener von Scharf seit der Gründung der Mediengruppe "Österreich" gebe.

Prozess auf Oktober vertagt

Die Befragung Fellners durch Rami konnte am Mittwoch nicht abgeschlossen werden. Auch Fragen an die Beklagte Scharf waren aus Zeitgründen nicht möglich. Der Prozess wurde auf 11. Oktober vertagt.

Fellner sah den heutigen Tag im Anschluss an den Prozess als "Erfolg auf voller Länge". Seine Anwältin Venturini sah einen "Missbrauch der MeToo-Bewegung". So habe Scharf, nachdem Fellner ihr einen Karrieresprung nicht ermöglichte, die Karte "Sexuelle Belästigung" gezückt. "Widerlich", so Venturini. Rami ortete mit der Aussage der Stylistin "keinen Beweis für etwas" und sieht die Einschränkung des Prozessgegenstands als Erfolg an.

Zweites Verfahren

In einem zweiten Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht wehrt sich Raphaela Scharf gegen ihre fristlose Entlassung bei oe24.tv. Ende April fand dazu eine Verhandlungsrunde statt, bei der Wolfgang Fellner aussagte. Dieser Prozess findet im September eine Fortsetzung

Mittlerweile hat Fellner die Moderation der auf oe24.tv ausgestrahlten Talk-Sendung "FELLNER! LIVE" vorübergehend "auf eigenen Wunsch" abgegeben. Damit kam er wohl einer gemeinsamen Erklärung von hochrangigen Politikerinnen zuvor, die ihm bis zur Ausräumung der Vorwürfe nicht länger für Interviews zur Verfügung stehen wollen. Fellner beauftragte zudem die Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO AUSTRIA mit einer internen Untersuchung der Vorwürfe nach internationalen Compliance-Regeln.



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