KommAustria: Entscheidung wird vor dem Bundeskommunikationssenat stand halten
Lehofers Begründung: "Wir wollen, dass der Zulassungsinhaber so schnell wie möglich an den Start gehen kann." Außerdem signalisiert die KommAustria damit auch Selbstsicherheit, was die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung betrifft. Lehofer: "Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung zugunsten ATV vor der Berufungsinstanz, dem Bundeskommunikationssenat, stand halten wird."
Somit steht einem Sendestart von ATV nur mehr die Verhandlungen mit dem ORF über die Anmietung dessen Sendeanlagen im Weg.
(sl)