Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse daran, über Widerspruch zwischen politischen Äußerungen und persönlichem Verhalten in Wort und Bild aufgeklärt zu werden.
Die Veröffentlichung von Fotos, die den früheren FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus beim mutmaßlichen Dorgenkonsum, sei medienethisch zulässig. Diese Entscheidung gab der Presserat am Freitag bekannt.
Anlass für den Entscheid war ein Artikel auf kurier.at, in dem berichtet wurde, dass der Zeitung ein Zwischenbericht mit 378 Seiten der SOKO Ibiza zugespielt worden sei. Diesem Zwischenbericht zufolge hätten die Hintermänner des "Ibiza-Videos" weiteres Belastungsmaterial gegen Johann Gudenus gehabt. Der spätere FPÖ-Klubobmann sei mutmaßlich beim zweimaligen Kokainkonsum gefilmt worden und dürfte damit auch erpressbar gewesen sein. Dem Artikel ist ein Foto beigefügt, das eine Person in schwarzen Umrissen beim mutmaßlichen Drogenkonsum zeigt. Eine Leserin wandte sich an den Presserat und warf die Frage auf, ob die Bildveröffentlichung medienethisch zulässig ist.
Die Öffentlichkeit habe daher ein berechtigtes Interesse daran, über diesen Widerspruch in Wort und Bild aufgeklärt zu werden. Gudenus hat sich mittlerweile aus der Politik zurückgezogen, dennoch sei es für den politischen Diskurs relevant, dass er zu dem Zeitpunkt, als er seine Forderungen öffentlich erhoben hat, anscheinend selbst Drogen konsumiert hat.
Der Senat des Presserats vertritt daher die Auffassung, dass der im Artikel geäußerte Verdacht, der durch die Bildveröffentlichung untermauert wird, einen entsprechenden politischen Konnex aufweist und daher nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt.