Der Österreichische Presserat sieht den Ehrenkodex durch den Oberauer-Verlag verletzt.
Ein Artikel des Branchenblatts verstößt gegen den Ehrenkodex des Presserats.
"Welche 'Österreich'-Journalistin angelt sich den nächsten Politiker?" - so titelte der "Österreichische Journalist" aus dem Oberauer-Verlag im Juni dieses Jahres. In dem Artikel ging es darum, dass mehrere Journalistinnen der Tageszeitung mit Politikern liiert seien - der Autor fragte daraufhin, wer die nächste seie und nannte auch eine Journalistin. Diese stehe "höchst im Kurs", weiters hieß es im Text, "dass sie die ihr gerüchteweise zugesprochene 'Weiße Leber' jederzeit in eine ordentliche Beziehung einbringen könnte".
Eine Leserin wandte sich daraufhin an den Presserat und beanstandete, dass mit dem Begriff "Weiße Leber" suggeriert werde, dass die namentlich im Text genannte Journalistin eine Nymphomanin sei.
Der Verlag hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bislang nicht unterworfen, nahm gegenüber dem Gremium aber Stellung und erklärte, dass es sich bei dem Beitrag um Satire handle und dies dem journalistischen Fachpublikum, an das sich dieses Medium richte, auch bekannt sei. Der Presserat teilt diese Auffassung aber nicht: "Nach Ansicht des Senats ist der Inhalt des vorliegenden Beitrags nicht satirisch angelegt. Es mag zwar sein, dass die beanstandete Passage zugespitzt klingt. Dies alleine bedeutet jedoch nicht, dass der Beitrag als Satire einzustufen ist."
Selbst wenn der Beitrag Satire gewesen wäre, so der Presserat, wirke sich das nicht zugunsten des Blattes aus. "Auch in einem satirischen Beitrag ist nämlich nicht jeder Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen gerechtfertigt." Der "Österreichische Journalist" verletze mit dem Artikel den Persönlichkeitsbereich und die Intimsphäre der Betroffenen - die Journalistin werde in der Öffentlichkeit bloßgestellt.