Presserat: Kommentar von Jeannée verletzt Ehr...
 
Presserat

Kommentar von Jeannée verletzt Ehrenkodex

Privat
"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk geht gegen weiter gegen Michael Jeannee vor.
"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk geht gegen weiter gegen Michael Jeannee vor.

Der Senat 2 qualifiziert die Formulierungen im Kommentar 'Herr Klenk' des 'Krone'-Kolumnisten als 'herabwürdigend' und 'beleidigend'. 

Über 150 Leser:innen wandten sich im September 2019 an den Presserat und kritisierten eine aktuelle Kolumne von Michael Jeannée in der Kronen Zeitung als persönlichkeitsverletztend: Der Kommentar erschien unter dem "Herr Klenk" und richtete sich in Briefform an den Falter-Chefredakteur sowie den ehemaligen Politiker Peter Pilz, den Jeannée unter anderem als  „Getriebener“, „von einem TV-Kanal zum anderen hetzender Verzweifelter“, „sich (…) überschätzender Möchtegern-Star“, „gefährlicher Diffamierer“, „ruhigstimmiger Verbreiter von Halbwahrheiten, Dreistigkeiten, Unwahrheiten“, „Meister zwielichtiger Tricks“, „Schmutzkübel- und Anpatzerchef“, „skrupelloser Intrigant“ sowie „verderbte Figur“. Der einzige Unterschied zwischen Pilz und Klenk sei, dass gegen Klenk noch nie wegen sexueller Belästigung ermittelt worden sei. Aber sonst passe zwischen die beiden kein Löschblatt, Klenk sei der Pilz unter den Journalisten, schrieb der Krone-Kolumnist.

Der Presserat entschied jetzt erst über den Fall, da zum damaligen Zeitpunkt wegen des Artikels auch ein Gerichtsverfahren anhängig war. Das Gerichtsverfahren wurde mittlerweile rechtskräftig beendet, sodass der Senat das Verfahren vor dem Presserat im Juli 2021 fortsetzte. Die Medieninhaberin machte von der Möglichkeit, am Verfahren vor dem Presserat teilzunehmen, nicht Gebrauch.

Der Presserat betonte in seiner Aussendung, dass es sich bei dem Artikel um einen Kommentar handle und deswegen die Meinungsfreiheit großzügiger auszulegen sei, zudem verfügten Klenk und Pilz über einen hohen Bekanntheitsgrad - beleidigende Charakterisierungen wie im vorliegenden Fall müssten aber auch allgemein bekannte Personen nicht hinnehmen. Der Presserat entschied, dass der Kommentar den Persönlichkeitsschutz von Klenk und Pilz verletze und damit gegen die Punkte 5.2 und 5.1 des Ehrenkodex verstoße. Die Medieninhaberin der Kronen Zeitung wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.
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