Presserat: Freie Radios und Community TV könn...
 
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Freie Radios und Community TV können offiziell einbezogen werden

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Der Österreichische Presserat weitet seine Zuständigkeit aus: Ab sofort können auch Freie Sender in die Kontrolltätigkeit einbezogen werden. 

Der Trägerverein des Österreichischen Presserats hat seine Statuten und die Verfahrensordnung für die Beschwerdessenate abgeändert und so können nun auch Freie Radios und Community-TV-Sender den Ehrenkodex anerkennen und sich der Selbstkontrolle des Presserats unterziehen. Bisher konnten die Freien Sender sich in ihrer Charta nur freiwillig diesem Ehrenkodex verpflichten. Ab jetzt ist jedoch eine offizielle Einbeziehung in die Kontrolltätigkeit möglich. Die neuen Regelungen sind so ausgestaltet, dass der Presserat für ein nicht-kommerzielles privates Rundfunkunternehmen dann zuständig ist, wenn es die Übernahme der Selbstkontrolle durch den Presserat beantragt und die Anerkennung des Ehrenkodex zusichert.

 „Es ist ein sehr positives Signal, dass sich der Presserat für die nicht-kommerziellen privaten Rundfunksender öffnet. Durch die Anerkennung des Ehrenkodex haben diese Sender nun die Möglichkeit, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihren Willen zur journalistischen Qualitätssicherung zum Ausdruck zu bringen", erklärt Dieter Henrich, Präsident des Trägervereins. Helga Schwarzwald, Geschäftsführerin des Verbands Freier Rundfunk, fügt hinzu: „Es freut mich sehr, dass der Presserat seine Zuständigkeit in Richtung nichtkommerziellen Rundfunksendern ausweitet und unsere Mitglieder nun die Möglichkeit haben, ihre hohen medienethischen Standards auch gegenüber dem Presserat unter Beweis zu stellen. Gemeinsam mit dem Presserat können wir so gerade jetzt ein wichtiges Zeichen setzen.“
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