Wolfgang Fellner sieht sich im Unrecht.
Wolfgang Fellners Mediengruppe klagt laut "Standard"-Bericht die Republik sowie Mitglieder des Förderbeirats wegen abgelehnter Presseförderung
Es geht um 500.000 Euro, die die Mediengruppe Österreich
laut einem Bericht des "Standard" einklagt: Die Fellner-Gruppe habe gegen abgelehnte Anträge zur Presseförderung in 2020 durch die KommAustria Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, die Republik (auf Feststellung und Schadenersatz) geklagt – und Mitglieder des Beirats für die Presseförderung, so der Bericht.
In den
Richtlinien der Behörde ist in Punkt 2.2. der Verkaufsanteil als Förderkriterium definiert: "Die Formulierung 'vorwiegend im freien Verkauf oder Abonnementbezug' bedeutet, dass der Anteil der unentgeltlich verbreiteten Auflage an der verbreiteten Auflage jedenfalls weniger als 50 % betragen muss." Schon in früheren Jahren wurden deswegen Anträge abgewiesen. Fellner machte 2018 kurzerhand zwei Zeitungsmarken: die Kaufvariante 'Österreich' sowie die Gratisversion 'Oe24', in zwei verschiedenen Kapitalgesellschaften. Laut "Standard" habe der Förderbeirat wegen identer Inhalte so entschieden, die Fellner-Gruppe verweist auf "jeweils eigenständige journalistische Produkte".
Die für 2020 zugesagten Presseförderungen sind auf der
Website der RTR abdrufbar.