Irreführung von Lesern durch Verquickung von Redaktion und Anzeigen
Der
PR-Ethik-Rat rügt die "Krone bunt" wegen Irreführung der Leser und Verletzung des Grundsatzes der Trennung von Werbung und Redaktion. Demnach wird in den Ausgaben vom 28. Oktober 2012 und 11. November 2012 ein Bezug zwischen redaktionellen Beiträgen zum Thema "Kokoswasser" und Inseraten der Firma Rauch für ein Kokoswasser-Produkt hergestellt.
In einem redaktionellen Beitrag der Ausgabe vom 28. Oktober 2012 wird die Sängerin Rihanna zitiert, wonach sie auf Kokoswasser "aus noch unreifen grünen Kokosnüssen" schwöre, ein "isotonisches Trend-Getränk", das den "Frische-Kick" ermöglicht. Rechts neben dem Artikel findet sich eine Anzeige der Firma Rauch, die ihr neues Kokoswasser-Getränk "Coco Water" anpreist. Auffällig sei, dass im Inseratentext Aussagen enthalten sind, die im nebenstehenden Artikel Rihanna zugeschrieben werden: "Das völlig klare Kokoswasser aus den noch grünen Nüssen ... (...) ... das ob seiner komplexen stofflichen Zusammensetzung als isotonisches Sportgetränk seine Berechtigung hat ... (...) gibt Mixgetränken samt frischer Minze und saftigen Limetten erst den richtigen Kick." Ein ähnlicher Sachverhalt finde sich auch in der "Krone bunt" vom 11. November 2012.
Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz
Laut PR-Ethik-Rat liegt eine Irreführung der Leser vor, da sich die werblichen Argumente des Inserats im redaktionellen Bericht wieder finden und umgekehrt. Mit Aussagen einer prominenten Persönlichkeit im redaktionellen Teil des Mediums solle den Lesern ein Produkt schmackhaft gemacht werden, für das in der gleichen Ausgabe – in diesem Fall auf derselben Seite – in Anzeigen mit zum Teil identischen Argumenten geworben wird. Diese unzulässige Verquickung von Redaktion und Anzeigen stelle auch einen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dar.
Von "Krone bunt"-Chefredakteur Christoph Dichand, der vom Rat um Stellungnahme zur Beschwerde ersucht wurde, liege bis dato keine Antwort vor.