Zu spät und mangelnde Substanz für Medienbehörde - Treffen in "Freundeskreisen" grundsätzlich keine Pflichtverletzung - Weitere Ermittlungen in Richtung Einflussnahme auf SPÖ-"Freundeskreis"
Die Medienbehörde KommAustria hat eine von Ex-ORF-Chef Gerd Bacher, Ex-ORF-Journalist Peter Huemer und Allround-Künstler Andre Heller eingebrachte Publikumsbeschwerde gegen Parteieneinfluss im ORF großteils abgewiesen. Die KommAustria verwarf die Beschwerde zum einen aus formalen Gründen, weil zu spät, zum anderen aber auch wegen mangelnder Substanz. Darüber hinaus hielt die Behörde fest, dass die bloße informelle Organisation von ORF-Stiftungsräten in parteinahen "Freundeskreisen" noch keine konkrete Pflichtverletzung darstellt. Ungemach droht hingegen dem SPÖ-"Freundeskreis". Hier soll es im Zusammenhang mit der Causa Pelinka weitere Ermittlungen in Richtung möglicher parteipolitischer Einflussnahme geben.
Die Beschwerdeführer Bacher, Huemer und Heller, die von weiteren 270 prominenten Persönlichkeiten unterstützt wurden, hatten bei der KommAustria gleich mehrere vermeintliche Verstöße gegen das ORF-Gesetz moniert. Stiftungsräte, "die sich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu SPÖ und ÖVP in sogenannten Freundeskreisen organisieren, ihr Abstimmungsverhalten mit Politikern absprechen und öffentlich im Voraus verkünden lassen", würden gegen das Gebot der Unabhängigkeit und gegen die gesetzlich auferlegte Verschwiegenheitspflicht verstoßen, so einer der Vorwürfe. Darüber hinaus seien auch die zahlreichen parteipolitischen Personalabsprachen und Tauschgeschäfte rund um die jüngste ORF-Wahl im August und September des Vorjahres nicht durch das ORF-Gesetz gedeckt. Der ORF hielt in einer Replik an die KommAustria fest, dass, auch wenn die in Medienberichten kolportierten Handlungen Unmut hervorrufen würden, diese doch nicht illegal gewesen seien.
Vorwürfe zu spät eingebrachtDie KommAustria kam nun zu dem Schluss, dass die Vorwürfe rund um Gesetzesverstöße bei der ORF-Wahl im Vorjahr zeitlich zu spät eingebracht worden seien. Beschwerden gegen ORF-Gesetzesverletzungen müssen rechtlich innerhalb von sechs Wochen eingebracht werden. Bacher, Huemer und Heller reichten ihre Publikumsbeschwerde erst im Februar 2012 ein. Aber auch die Substanz der Vorwürfe reichte der Behörde über weite Strecken nicht. Ob es im Vorfeld von ORF-Stiftungsratssitzungen parteipolitische Absprachen in den einzelnen "Freundeskreisen" gab, war deshalb für die Medienbehörde nicht nachvollziehbar. Die Beschwerdeführer bewegten sich lediglich im Bereich von "Mutmaßungen und unbewiesenen Behauptungen, ohne das geringste Tatsachensubstrat vorzubringen", heißt es im KommAustria-Bescheid.
SPÖ-"Causa Pelinka"-Ermittlungen laufen weiterWeitere Ermittlungen und eine Fortführung des Beschwerdeverfahrens wird es laut KommAustria aber im Zusammenhang mit dem Vorgehen des SPÖ-"Freundeskreises" rund um die Causa Pelinka geben. Im Jänner des Jahres hatte Niko Pelinka, der damals aus der Position des SPÖ-Stiftungsrats heraus Büroleiter von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz werden sollte, den SPÖ-"Freundeskreis" zu einer Sitzung in den SPÖ-Parlamentsklub eingeladen. "Zu einer fraktionellen Besprechung ins Klubvorstandszimmer der SPÖ im Parlament", wie Pelinka damals per Mail an die roten Stiftungsräte sowie an SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas und SPÖ-Klubobmann Josef Cap geschrieben hatte.
Die KommAustria will im weiteren Verfahren offenbar herausfinden, ob es dabei zu Absprachen und möglichen Verstößen gegen das ORF-Gesetz kam. "Ob am 13. Jänner 2012 eine Vorbesprechung der Stiftungsräte des sogenannten SPÖ-'Freundeskreises' im Beisein von Dr. Josef Cap stattgefunden hat, wird im fortgesetzten Verfahren zu klären sein", heißt es dazu im Schriftsatz der Medienbehörde.
(APA)