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ORF-Chefredakteur Dittlbacher hat Gesetz nicht verletzt

UPDATE: Unterberger beruft - KommAustria: "Ersuchen" zu Parteispenden-Bericht diente Klarstellung

ORF-Chefredakteur Fritz Dittlbacher hat in Zusammenhang mit einem "Zeit im Bild"-Beitrag über Parteispenden nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen, wie die Medienbehörde KommAustria in einem aktuellen Bescheid feststellte. Blogger Andreas Unterberger und Rechtsanwalt Werner Suppan hatten sich mit Unterstützung von 500 Unterschriften an die KommAustria gewandt und Dittlbacher zur Last gelegt, einer Intervention der Arbeiterkammer nachgegeben und mit einem "Ersuchen" an "ZiB"-Chefin Lisa Totzauer eine "Richtigstellung" verlangt zu haben.

Unterberger, ehemaliger Chefredakteur der Tageszeitungen "Die Presse" und "Wiener Zeitung", ortete aufgrund eines in der "Kronen Zeitung" veröffentlichten E-Mails von Dittlbacher an Totzauer, in dem der Chefredakteur eine Richtigstellung des "ZiB"-Berichts forderte, eine "offensichtliche Intervention" der Arbeiterkammer. Damit habe Dittlbacher "die Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Objektivität und journalistischen Wahrheitspflicht verletzt", so der Vorwurf.

Die KommAustria wies die Beschwerde nun ab. Wie die Medienbehörde feststellte, gab es in dem beanstandeten "ZiB"-Beitrag tatsächlich eine unscharfe Formulierung über Parteispenden von Kammern. Das Ersuchen des Chefredakteurs habe sich somit tatsächlich auf die Klarstellung gerichtet. Die geforderte Richtigstellung diente "zur Effektuierung einer dem Objektivitätsgebot entsprechenden Berichterstattung" und sei daher nicht zu beanstanden, urteilte die KommAustria. Die Behörde konnte darüber hinaus auch keine Verletzung des Objektivitätsgebotes in Zusammenhang mit der Causa entdecken.

Unterberger wird berufen

Der Blogger Andreas Unterberger wird gegen den Bescheid Berufung einlegen, wie er HORIZONT online sagte. Würde dem Bescheid Rechtskraft erwachsen, wäre das "ein massiver Freibrief für die Befolgung einseitiger politischer Interventionen", findet er.

(APA ergänzt)
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