Offener Brief des VÖP: Vorwürfe an ORF
 

Offener Brief des VÖP: Vorwürfe an ORF

ORF überbiete Mitbewerber in unerlaubtem Rahmen bei Champions League Rechten, VÖP fordert neuerliche Diskussion der Werbebeschränkungen und der Höhe der Rundfunkgebühren. ORF weist Vorwürfe als "bedauerlich" zurück

Vorweg - ab 2016 liegen die Rechte an der Champions League wieder beim ORF für drei Jahre, er hat diese von der UEFA erworben. Von 2013 bis 2015 werden diese Spiele exklusiv auf Puls 4 ausgestrahlt.

In einem offenen Brief spricht der VÖP (Verband österreichischer Privatsender) die Politik sowie die Stiftungsräte des ORF an und kritisiert deren Vorgehen. Im Schreiben vom 18.12.2013 geht es um folgende Vorwürfe:

 •        Der ORF überbiete alle privaten Mitbewerber bei der UEFA Champions League mit einem Angebot weit über den marktüblichen Konditionen.

•        Dieses Verhalten des ORF stehe im Widerspruch zum ORF-G, das den ORF verpflichtet, die Rundfunkgebühren nicht für den Kauf von Senderechten zu überhöhten Preisen zu verwenden.

•        Mit dem Kauf dieser Rechte habe der ORF bewiesen, dass er über ausreichend Mittel verfügt und weitere, als „Gebührenrefundierung“ getarnte Zuschüsse nicht notwendig sind.

•        Angesichts dessen sei eine Diskussion über weitere Werbebeschränkungen für den ORF und die Höhe der Rundfunkgebühren dringend erforderlich.

ORF weist Vorwürfe der Kommerzsender zurück

Von Seiten des Öffentlich-Rechtlichen folgt eine klare Abweisung der Vorwürfe. „Auch wenn der ORF die in regelmäßigen Abständen vorgetragenen Unterstellungen der (vermeintlich) österreichischen Kommerzsender längst gewohnt ist, so zeigt das aktuelle Pamphlet des VÖP eine so noch nicht gekannte ‚Qualität’. Angesichts des Erwerbs eines Champions-League-Rechtepaketes durch den ORF, das heimischen Mitbewerbern im Free- und Pay-TV-Bereich explizit die Möglichkeit belässt, ebenfalls Champions-League-Pakete zu erwerben, von einem ‚unmoralischen’ und ‚illegalen’ Vorgang zu sprechen ist beispiellos“, so ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann.

Beispiellos sei etwa jene Sachunkenntnis des VÖP, aus der mangels ihm vorliegender Vertragsdetails die Mutmaßung wird, das entsprechende Angebot des ORF müsse „offenbar weit über den bisherigen Markterwartungen“ gelegen sein.

Ausschreibungsbedingungen eingehalten

Der ORF habe lediglich eines von mehreren Champions League-Rechtepakten (auf ko-exlusiver Basis) im Rahmen eines UEFA-Rechtevergabe-Verfahrens erworben, das nach den Grundsätzen der Transparenz, Objektivität und Gleichbehandlung ausgestaltet war.

Das ORF-Gebot habe den Ausschreibungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprochen und wurde, so Biedermann, als bestes Gebot von der UEFA ausgewählt.

Mitbewerber im Free- und Pay-TV-Bereich hätten nach dem Zuschlag an den ORF die Möglichkeit, die übrigen Rechtepakete, zum Beispiel weitere Live-Spiele, Highlights und News-Berichterstattung zu erwerben, heißt es weiter von Seiten des Öffentlich-Rechltichen.

"Bedauerliches Niveau"

Der Lizenzpreis liege, meint der Kommunikationschef des ORF weiter, im üblichen Bereich von anderen Fußball-Übertragungen. Die Behauptung des VÖP, dass der Preis das einzig ausschlaggebende Kriterium der UEFA bei der Rechtevergabe gewesen sein soll, entspreche nicht den Ausschreibungsbedingungen.

Vielmehr seien etwa auch redaktionelle Aufbereitung und Umsetzung, Produktionsstandards in High Definition, Reichweite und Verbreitungsgrad maßgeblich. Insbesondere die Tatsache der ungleich größeren Verbreitung, die die Champions League im ORF erfährt, werde in der Argumentation des VÖP übergangen.

Das Bild vom „schlechten Verlierer werde vom VÖP jedenfalls auf bedauerlichem Niveau neu definiert, der Vorwurf des „illegalen“ Rechteerwerbs vom ORF auf strafrechtlichen Tatbestand werde zu überprüfen sein. Einer möglichen Untersuchung durch die KommAustria sehe der ORF jedenfalls gelassen entgegen.

Keine Rechtfertigungen gegenüber dem Mitbewerb

„Dass der VÖP aus dem Erwerb des angesprochenen Champions League-Pakets durch den ORF quasi nebenbei gleich einmal die Ausgewogenheit des ORF-Programms in Frage stellt und dabei zum wiederholten Mal jenen KommAustria-Bescheid zu bemühen versucht, der  im April 2013 vom Bundeskommunikationssenat in wesentlichen Teilen aufgehoben worden war, ist ebenso dreist wie gewagt“, so Biedermann weiter. 

Dass der VÖP in diesem Zusammenhang Sportevents ein „kommerziell attraktives Kaufprodukt“ nennt, das „für die Erfüllung des (öffentlich-rechtlichen) Auftrags zweifellos nicht erforderlich“ sei, ist für Biedermann nichts weniger als entlarvend. Die Geschäftsführung des ORF beabsichtige zudem nicht, ihre Programm- oder andere unternehmerische Entscheidungen gegenüber den kommerziell orientierten Mitbewerbern zu rechtfertigen.

Wer hat unterschrieben?

Auch ATV-Geschäftsführer Martin Gastinger, der allerdings nicht explizit bei den Unterzeichnern aufscheint, stimmt den Inhalten zu: "Der Vorstand des VÖP hat den Brief unterschrieben, daher tragen alle Mitglieder des VÖP diesen inhaltlich mit."



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