Über den alten und den ‚neuen‘ Österreichischen Presserat und was er eigentlich so tut
Der groß gewachsene, jugendlich aussehende Alexander Warzilek öffnet die Tür. „Das ist die Geschäftsstelle des Österreichischen Presserats“, sagt er und bietet etwas zu trinken an. In der Vorstellung findet sich nun vielleicht ein prunkvolles Büro, doch das ist weit gefehlt. Der kleine Raum mit der Adresse Franz-Josefs-Kai 27 ist spartanisch mit den wichtigsten Dingen ausgestattet, die 150.000 Euro Presseförderung pro Jahr müssen schließlich gut eingeteilt werden. Lange Zeit war es ruhig um den Verein, das liegt vor allem daran, dass er brach gelegen hat, nicht aktiv war. Seit Ende 2010 ist er das nun wieder. Gerade in letzter Zeit taucht er wieder vermehrt in den Medienberichten auf, nicht zuletzt, weil man von der Tageszeitung Österreich angeklagt wurde. Blicken wir ein Weilchen zurück.
Der österreichische Presserat wurde 1961 gegründet und hatte bis 2002 Bestand, dann wurde die Arbeit eingestellt, weil es einen Konflikt mit der Kronen Zeitung gab. „Die Kronen Zeitung war mit dem alten Presserat nicht zufrieden und hat eine Entscheidung zu Franz Fuchs geklagt (Anm.: Die Kronen Zeitung veröffentlichte auf der Titelseite ein Bild von Fuchs und schrieb: „Ein Gesicht wie ein Geständnis“). Der Presserat hat damals einen Ethikverstoß festgestellt, genauer gesagt einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. „Man muss fairerweise sagen, dass der Presserat die Kronen Zeitung nicht zuvor kontaktiert hatte, formal hätte man das aber müssen. Es ist aber zu erwähnen, dass die Kontaktaufnahme in vielen Fällen zuvor versucht wurde, vergebens“, so Presserat-Geschäftsführer Warzilek. Die Senatsmitglieder des „alten“ Presserats wurden damals jeweils auf eine Million Schilling geklagt. „Das ist für die Betroffenen natürlich sehr unangenehm gewesen; wenn man sich als Journalist zusätzlich ehrenamtlich engagiert und dann auf so eine Summe verklagt wird, ist das nicht lustig“, sagt Warzilek. Der Presserat hat schließlich in allen drei Instanzen gewonnen; trotzdem hat sich einer der Hauptträger des Vereins, der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), zurückgezogen, an den Arbeitssitzungen nicht mehr teilgenommen, dadurch sei die Arbeit des Rats eingeschlafen. „Es hat einige Jahre gedauert, bis sich VÖZ und Journalistengewerkschaft wieder geeinigt haben. 2010 war es dann so weit, und der neue Presserat in seiner jetzigen Form wurde gegründet“, so Warzilek weiter.
Er hat also nun die ehrenvolle Aufgabe, den Verein wieder aufzubauen und sieht der Aufgabe respektvoll und stolz entgegen. Der Verein hat sechs Träger, wobei Gewerkschaft und VÖZ die größten sind und mehr Stimmrechte haben. Der Trägerverein gibt die grundlegende Richtlinie für den Presserat vor, beschließt den Ehrenkodex, also die ethische Entscheidungsgrundlage für die Senate, und auch das Budget. Mindestens einmal im Jahr gibt es Sitzungen, wo diese allgemeinen Vorgaben beschlossen werden. „Die operative Arbeit findet in der Geschäftsstelle statt, wo die täglichen Fälle aufgearbeitet werden und wir sie dann den Senaten zukommen lassen.“ Hier am Franz-Josefs-Kai finden auch die Sitzungen der Senate statt, in denen jeweils sieben Mitglieder sitzen: sechs Journalisten und ein juristischer Vorsitzender. In diesen Senaten wird über mögliche ethische Verstöße entschieden. Die Journalisten, die den Senat besetzen, werden von der Mitgliederversammlung des Presserats bestimmt. Beispielsweise sind da Andreas Koller von den Salzburger Nachrichten, Hans Rauscher vom Standard oder auch Duygu Özkan von der Presse zu finden.
„In erster Linie greifen wir Fälle auf, die an uns herangetragen werden, zu 95 Prozent ist das so. In Ausnahmefällen kann es sein, dass der Senat beschließt, einen Fall eigenständig aufzugreifen, das ist aber eher die Ausnahme. Im letzten Jahr, 2013, hatten wir 155 Fälle, davon waren neun Fälle eigenständige Verfahren“, erzählt Warzilek.
Einrichtung zur SelbstkontrolleDer Presserat beschäftigt sich mit Medienethik, setzt sich nach eigenen Angaben für verantwortungsvollen Journalismus ein und ist unabhängig. „Einerseits arbeiten die Senatsmitglieder unabhängig, andererseits sind wir vom Staat unabhängig, weil wir aus der Branche heraus entstanden sind. Wir bekommen zwar drei Viertel des Budgets aus der Presseförderung, bisher hat sich der Staat aber noch nie eingemischt, auch in den Senaten wurde das nie erwähnt. Ich glaube, der Staat würde sich durch eine Einflussnahme auch nichts Gutes tun, und die Journalisten, die in den Senaten sitzen, würden sich das nicht gefallen lassen“, so Warzilek. Das heiße aber nicht, dass die staatliche Kontrolle komplett aufgegeben wird, es handle sich beim Presserat vielmehr um eine wichtige Ergänzung, die die demokratische Reife eines Landes mitbestimmt.
Die Entscheidungsgrundlage der Senate bildet der Ehrenkodex der Presse, der von jedem Land speziell formuliert wird. Die österreichische Version stammt aus dem Gründungsjahr 1961 und wurde immer wieder angepasst. „Beispielsweise die Ergänzung zur Suizidberichterstattung, weil da immer die Gefahr besteht, dass es zur Nachahmung durch gefährdete Personen kommt. Es dürfen da keine Details publik werden“, sagt Warzilek. Auf den ersten Blick wirkt der österreichische Ehrenkodex – im Vergleich zum deutschen beispielsweise – kurz. Vier Seiten hier, 16 Seiten dort. Warzilek argumentiert, dass es da immer auf die Art der Ausformulierung ankomme. Mittelfristig sei für den heimischen Kodex eine Art Kommentierung zu den Fällen geplant, „damit man sieht, wie die Entscheidungen ausgesehen haben. Im Großen und Ganzen ist alles Wichtige erfasst.“ Er gibt aber zu, dass vor allem im Bereich der neuen Medien gewisse Dinge durchaus konkreter formuliert werden könnten. „Auch bei den Bestimmungen zu Jugendschutz sind wir eher zurückhaltend unterwegs. Beim Anti-Diskriminierungs-Schutz haben wir eben erst nachgeschärft.“
Zuständig für PrintDie strengen Augen des Presserats dürfen ihren Unmut ausschließlich über die Inhalte österreichischer Printmedien und deren Online-Auftritte äußern. „Es wäre sicher sinnvoll, Radio und Fernsehen auch eines Tages miteinzubeziehen, Persönlichkeitsschutz gibt es schließlich bei allen Medien. Außerdem verschwimmen die Grenzen zwischen den Medien heutzutage ja ohnehin. Da sollte man darüber diskutieren, auch unser Präsident Oscar Bronner steht da dahinter“, sagt Warzilek. Kehren wir zurück zum aktuellen Geschäft und zur Klage der Tageszeitung Österreich. Was ist da eigentlich geschehen? „Österreich wollte uns gerichtlich verbieten, dass wir unseren medienethischen Standpunkt zu Artikeln in der Zeitung äußern. Das Urteil ist in allen Punkten sehr deutlich zu unseren Gunsten ausgegangen. Österreich war da in der Argumentation sehr fantasievoll. Sie haben behauptet, wir wären ein Mitbewerber, das allein ist schon absurd. Sie meinten zudem, dass wir wie eine Behörde auftreten. Auch das halte ich für Unfug. Kein Mensch glaubt, dass wir eine Behörde sind“, erklärt Warzilek und streicht den Mahncharakter des Presserats hervor. Lediglich die Betroffenen könnten den Zivilrechtsweg einschlagen, um Schadenersatz zu erhalten. Der Terminus „Entscheidung“ sei außerdem nicht den Gerichten vorbehalten. „Wie soll man das Ergebnis eines Verfahrens sonst nennen?“
Eine Frage des TonsÖsterreich habe verhältnismäßig wehleidig reagiert. In einer gefestigten europäischen Demokratie werde das Grundrecht der Meinungsfreiheit schließlich großgeschrieben. „Warum das gerade für den Presserat nicht gelten sollte, war uns sowie dem Handelsgericht rätselhaft. Deshalb hat Österreich eine deutliche Niederlage eingefahren, jetzt mal in erster Instanz“, so Warzilek. Der Geschäftsführer der Mediengruppe Österreich, Oliver Voigt, zunächst abwartend („Wir prüfen, ob wir berufen oder nur das zweite Verfahren weiterführen“), moniert die Verwendung aus seiner Sicht staatlicher Termini: „Der Presserat versendet ‚Ladungen‘ zu ‚Verhandlungen‘, führt ‚Verfahren‘ und trifft in ‚Senaten‘ angebliche ‚Entscheidungen‘. All das suggeriert, dass hier kompetente Autoritäten nach klar konturierten Normen sachlich gerechtfertigte Entscheidungen treffen würden. Und genau das trifft nicht einmal in Ansätzen zu, denn tatsächlich treffen irgendwelche fachlich nicht näher ausgewiesenen oder geschulten Mitarbeiter von irgendwelchen Mitbewerbern ‚aus dem Bauch‘ heraus irgendwelche ‚Entscheidungen‘, die ohne jeglichen sachlichen Wert oder juristischen Gehalt sind. Ein wenig zugespitzt könnte man frei nach Qualtinger zitieren: ‚Die moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen‘.“ Ein Ende der Konfrontation ist zurzeit nicht abzusehen.
Und was geschieht im Fall Jeannée, der mutmaßliche Räuber als „elendes, niederträchtiges Pack“ und als „Dreckskerle“ bezeichnet hat? Warzilek: „Wir haben da Mitteilungen von Lesern bekommen, dieser Fall wurde einem Senat zugewiesen. Wenn die Entscheidung da ist, wird unter Umständen eine Presseaussendung gemacht. Wir (unsere Senate) arbeiten nicht mit dem Holzhammer, sondern mit feinmechanischem Werkzeug.“