ÖJC präsentiert Journalistenkodex
 

ÖJC präsentiert Journalistenkodex

Zusätzlich zum "Österreichischen Medienrat" gilt der neue "Österreichische Journalistenkodex" zur Selbstkontrolle der Journalisten.

Der Vorstand des Österreichischen Journalisten Clubs, ÖJC, hat in seiner dreitägigen Jahreszielklausur in Neuhofen an der Ybbs einen "Österreichischen Journalistenkodex" ausgearbeitet. Diese journalistischen Ethikregeln dienen, zusätzlich zum "Österreichischen Medienrat", der Selbstkontrolle der Journalisten - und das unabhängig ihres Beschäftigungsverhältnisses. Laut ÖJC-Präsident Fred Turnheim wurde damit ein moderner Kodex geschaffen, der "auf die redaktionellen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im modernen Medienwesen Rücksicht nimmt." Durch diese Selbstbeschränkung beweisen die Journalisten, dass eine Verschärfung des Medienrechtes nicht notwendig sei, betont er.

Hier die Grundsätze:

1. Allgemeine Verhaltensgrundsätze

* Es ist stets darauf zu achten, welche Folgen und welchen Widerhall die journalistische Arbeit in der Öffentlichkeit haben kann.
* Menschenwürde und Menschenrechte dürfen unter keinen Umständen verletzt werden.
* Jegliche Diskriminierung von religiösen und ethnischen Werten und von Minderheiten sowie Hetze gegen Rassen und das Schüren von Fremdenfeindlichkeit ist mit diesem Journalistenkodex unvereinbar.
* Für die Grundrechte und die damit verbundene Pressefreiheit ist ohne Wenn und Aber einzutreten.
* Die Privatsphäre ist zu respektieren.
* Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind zu wahren.
* Die journalistische Tätigkeit darf nicht zur Umsetzung persönlicher oder fremder Interessen missbraucht werden.
* Eine Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung ist einzuhalten.
* Eine Geschenkannahme ist unzulässig.

2. Spezielle Verhaltensgrundsätze

* Jede erhaltene Information ist sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen.
* Bei den journalistischen Tätigkeiten sind höchste Fairness und die Prinzipien der Recherche einzuhalten.
* Es darf niemand bloßgestellt oder lächerlich gemacht werden.
* Sensationslust und persönliche Inszenierung sind bei Berichterstattung besonders über oder aus Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebieten zu unterlassen.

3. Freiwillige Selbstkontrolle
* Sämtliche Verstöße gegen diesen Kodex sind vom Österreichischen Medienrat zu prüfen und gemäß seinen Statuten zu beurteilen.
* Bei Erkennen einer falschen Sachverhaltsdarstellung ist freiwillig eine umgehende Richtigstellung zu veranlassen.

4. Verhalten gegenüber anderen Medien und Kollegen
* Alle Journalisten setzen sich für die gemeinsamen Interessen ihrer Berufsgruppe ein.* Alle leitenden Redakteure haben eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der Werte eines unabhängigen, demokratischen und freien Journalismus in Ihren Medien.
* Es ist die Ehre und das Ansehen des Berufes zu wahren.
* Allen journalistischen Mitbewerbern ist mit kollegialem Respekt und Würde zu begegnen.



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