UPDATE: ORF-Redakteursrat: "völlig absurd" - Bundeskommunikationssenat verbietet durch "Forenverbot" dem ORF de facto die Nutzung sozialer Netzwerke
Erst im Juli dieses Jahres hat der Verfassungsgerichtshof das im ORF-Gesetz enthaltene Facebook-Verbot für den ORF für verfassungswidrig erklärt - und damit aufgehoben. Dieses würde gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit verstoßen, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperatonen mit sozialen Netzwerken verboten werden, so der VfGH damals.
In einem neuen Bescheid verbietet der Bundeskommunikationssenat (BKS) dem ORF nun neuerlich seine Facebook-Präsenz. Dieser basiert pikanterweise auf den oben erwähnten Spruch des VfGH. Der BKS argumentiert, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Die Posting- und Interaktionsmöglichkeit für User auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken ist jedoch integraler Bestandteil dieser Angebote. Insofern läuft das vom BKS ausgesprochene "Forenverbot“ faktisch auf ein abermaliges Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke für den ORF hinaus.
"Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot 'durch die Hintertüre' wieder einführt und die normale Nutzung sozialer Netzwerke untersagt", erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Reaktion gegenüber der APA. Und: "Wir werden diesen beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit selbstverständlich auch diesmal nicht hinnehmen.“ Der ORF werde wie bisher dem Bescheid Folge leisten, hieß es weiters aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Selbstverständlich würden wieder alle Rechtsmittel - in Form der Anrufung der Höchstgerichte und der Beantragung aufschiebender Wirkung - ergriffen.
Erst kürzlich sorgte ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf mit seiner Forderung, Twitter-Regeln für ORF-Redakteure zu formulieren. Ihn störe, so der Politiker im Interview mit Etat.at, dass sich ORF-Redakteure hier völlig abseits von Objektivität bewegen würden. Eine Forderung, die beim Twitterer der Nation, ORF-Anchorman Armin Wolf, nur Kopfschütteln auslöste. Diese Forderung sei zumdem "absurd verfassungswidrig", so Wolf in einer Stellungnahme gegenüber Etat.at.
UPDATE: ORF-Redakteursrat: Neuerliches Facebook-Verbot "völlig absurd"Als "völlig absurd" bezeichnet der ORF-Redakteursrat das neuerliche Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender durch den Bundeskommunikationssenat (BKS). Angesichts der Entwicklungen am Mediensektor müsse klar sein, "dass Soziale Medien für jedes Medienunternehmen wesentlich sind und ihre Bedeutung noch steigen wird", heißt es in einer Aussendung.
Der BKS argumentierte in seinem Bescheid, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Das bedeute allerdings "de-facto ein Verbot dieser neuen Medien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich", so der Redakteursrat weiter. Dadurch werde die Interaktion mit dem Publikum, "diese inzwischen völlig selbstverständliche Form der Kommunikation", unterbunden. Erst im Sommer hatte der Verfassungsgerichtshof das Facebook-Verbot aufgehoben und argumentiert, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit handle.
Dem Redakteursrat zufolge müsse es dem ORF möglich sein, "neuen Entwicklungen am Mediensektor zu folgen". Dieter Bornemann, Vorsitzender des Redakteursrats, bezeichnete das neuerliche Verbot als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es sei "rückständig, weltfremd und schadet dem ORF genauso wie dem Publikum".
(APA/red)