Die Novelle zum Vergaberecht könnte noch vor dem Jahreswechsel vom Bundeskanzleramt vorgelegt werden.
Das Recht der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Bundesvergabegesetz genannt, hat in Österreich seit 2006 Tradition – in der Europäischen Union eine etwas längere. Die übergeordnete und zentrale Forderung an ein Vergabeverfahren ist jene nach einem freien und lauteren Wettbewerb – genau das soll auch die neue Novelle beinhalten.
HORIZONT hat nun erfahren, dass das Tauziehen um die Novelle noch vor Weihnachten beginnen könnte. Markus Deutsch, Geschäftsführer der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der WKO, schreibt in einem E-Mail an die Redaktion: „Gerüchteweise soll der Entwurf noch vor Weihnachten am 20. Dezember vom Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Ich halte diesen Zeitplan aber für sehr optimistisch.“
Nachdem das Bundeskanzleramt einen Arbeitsentwurf erstellt und vorlegt, kann darauf basierend das offizielle Begutachtungsverfahren eingeleitet werden. Der Entwurf ist vorab in der Regierungskoalition zwischen SPÖ und ÖVP abzustimmen. Dieser Prozess hätte aber noch nicht begonnen, so Deutsch weiter.
Faire TeilnahmebedingungenDoch die realistische Einschätzung des Fachgruppen-Geschäftsführers zielt eher auf Jahresbeginn 2017: „Ich rechne mit einem ersten Entwurf erst zu Jahresbeginn.“ Einer der Gründe dafür könnte die Kompetenzlage der österreichischen Verfassung sein. „Die Bundesländer haben in Vergabeangelegenheiten ein starkes Mitwirkungsrecht, sogar ein formales Einspruchsrecht.“
Deutsch geht schlussendlich davon aus, dass „sich das alles verlangsamen wird“. Aus Sicht des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation besteht die interessenspolitische Forderung, folgende Punkte umzusetzen: formale Vergaberichtlinien lockern, faire Teilnahmebedingungen schaffen, qualitiative Ausschreibungsstandards setzen und spezielle Arbeitskultur der Kreativbranche zu berücksichtigen.
Außerdem sieht der Fachverband die bevorstehende Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2017 zur nationalen Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien als Chance, Ausschreibungen für kreative Dienstleistungen unter dem EU-Unterschwellenbereich – also bis 200.000 Euro – freier und praxisgerechter zu gestalten.
Was bisher geschahDas Thema Pitchkulturen und Vergabe von Aufträgen wurde dieses Jahr bereits breit diskutiert und die Positionen von Auftraggeber und Agenturen dargestellt. Die Debatte um unfaire Ausschreibungsbedingungen, unklar formulierte Briefings, mangelnde Wertschätzung von kreativer Arbeit, Ideenklau und Preisdumping flammten immer wieder auf und ließen so in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Agenturen zwei Welten aufeinanderprallen.
Markus Deutsch hatte in der Vergangenheit sogar gesagt, dass seine mehr als 20.000 Mitglieder in eine Bittstellerposition gedrängt würden. Dazu komme die Problematik, dass auch öffentliche Auftraggeber sparen müssen und große Unternehmen, die hohe Etats vergeben, unter zunehmendem Druck stünden.
Die Vergabenovelle soll genau diese fairen Bedingungen schaffen, die zu einer gelungenen Zusammenarbeit für beide Seiten führen. HORIZONT bleibt weiterhin am Thema dran und wird über die Vergabenovelle in einem der ersten Ausgaben des neuen Jahres ausführlicher berichten.