Fernsehprojekte können ab 2012 mit bis zu 30 Prozent des Produktionsbudgets gefördert werden, erstmals ist auch eine Verwertungsförderung in den Richtlinien enthalten.
Für den
Ferhsehfonds Austria gibt es ab 1. Jänner 2012 eine Neufassung der Richtlinien, die maßgebliche Bestimmungen für Antrag stellende Fernsehproduzenten beinhalten.
Beispielsweise können Fernsehprojekte ab dem nächsten Jahr unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 30 Prozent des Produktionsbudgets gefördert werden, außerdem ist erstmals eine Verwertungsförderung in den Richtlinien enthalten. Darunter fällt einerseits die Herstellung von Fassungen für hör- und sehbehinderte Menschen (Förderung bis zu 80 Prozent der Kosten) sowie andererseits die Teilnahme an Festivals sowie die Produktion von fremdsprachigen Fassungen mit bis zu 50 Prozent der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten.
Die Änderung der Richtlinien war durch geänderte gesetzliche Bestimmungen im KommAustria-Gesetz notwendig geworden. Auch in Zukunft erhält der Fernsehfonds Austria jedes Jahr 13,5 Millionen Euro an Fördergeldern, die in die Herstellung von Fernsehdokumentationen, Fernsehspielfilmen und Fernsehserien investiert werden können.
"Mit den neuen Förderrichtlinien, die soeben von der Europäischen Kommission notifiziert wurden, entsprechen wir nicht nur dengesetzlichen Vorgaben, sondern tragen deutlich dazu bei, dass noch mehr Fernsehprojekte in Österreich umgesetzt und besser im Ausland verwertet werden können", so Alfred Grinschgl, RTR-Geschäftsführer für den Fachbereich Medien und verantwortlich für die Mittelvergabe aus dem Fernsehfonds Austria.
Die Ausarbeitung der Richtlinien erfolgte in Zusammenarbeit mit den österreichischen Produzentenverbänden, dem Fachverband derAudiovisions- und Filmindustrie, den wichtigsten deutschsprachigen Fernsehveranstaltern und dem Fachbeirat des Fernsehfonds Austria.
Die neuen Förderrichtlinien werden 2012 ab dem 1. Antragstermin zur Anwendung kommen und sind
hier abrufbar.