'myfidelio.at': KommAustria weist ORF-Antrag ...
 
'myfidelio.at'

KommAustria weist ORF-Antrag für Online-Klassikplattform ab

Screenshot/myfidelio.at

Die Medienbehörde erkenne in 'myfidelio.at' ein unzulässiges Fach- und Zielgruppenangebot. Somit wurde das ORF-Angebotskonzept für eine öffentlich-rechtliche Online-Klassikplattform als unzulässig abgelehnt.

Damit kann der ORF die bisher in ähnlicher Form von seiner Tochtergesellschaft KDV Klassik Digital Vertriebs-GmbH als rein kommerzielles Angebot betriebene Online-Videoplattform künftig nicht als öffentlich-rechtliches und damit teilweise gebührenfinanziertes Angebot aufsetzen. Der Inhalt der Online-Klassisplattform ist auf den spezifischen Bereich der klassischen Musik reduziert und liegt innerhalb der klassischen Musik den Schwerpunkt auf die Bereitstellung von Mitschnitten ganzer Aufführungen wie Opern oder Konzerte. Derartig spezialisierte Fach- und Zielgruppenangebote seien dem ORF laut ORF-Gesetz jedoch eindeutig untersagt. Unterstützt werde diese Einordnung auch durch den Umstand, "dass der ORF selbst in seinem Angebotskonzept das Potential zahlungsbereiter Kundschaft zu Beginn nicht wesentlich höher als auf 4.000 Abonnent:innen einschätze", so die KommAustria.

Weiters komme laut Medienbehörde hinzu, dass auch die im ORF-Gesetz geforderte wirtschaftliche Tragbarkeit des Angebots nicht nachgewiesen werden konnte. Im Fall von "myfidelio.at" rechnet der ORF selbst damit, dass Abo-Erlöse nur ca. 20 Prozent der Kosten des Angebots decken werden, während rund 75 Prozent der Kosten aus Programmentgelt finanziert werden müssten, der Rest durch Werbeeinnahmen. Auch sei laut business case-Prognose des ORF keine wesentliche Änderung dieser Verhältnisse für die nächsten Jahre zu erwarten. 



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