Medientransparenz: Tourismuswerbung ausgenomm...
 

Medientransparenz: Tourismuswerbung ausgenommen

Unterstützt wird der Antrag von Abgeordneten aller Parteien außer den Grünen

Das Medientransparenzgesetz zur Offenlegung von Inseratenaufträgen des Staates soll in einem Randbereich gelockert werden. Das sieht ein Fünfparteienantrag vor, der vorigen Mittwoch im Nationalrat eingebracht wurde. Konkret soll Tourismuswerbung im Ausland künftig von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen werden. Unterstützt wird der Antrag von Abgeordneten aller Parteien außer den Grünen.

Das Medientransparenzgesetz ist Teil des 2012 beschlossenen Transparenzpaketes. Seit Juli 2012 müssen Werbeaufträge, Medienkooperationen und Medienförderungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von Staatsfirmen offengelegt werden, wenn sie 5.000 Euro pro Quartal übersteigen. Für das Jahr 2013 waren das insgesamt 201 Mio. Euro. Zum Vergleich: Die Presseförderung des Bundes beträgt nur noch rund neun Mio. Euro.

Bereits jetzt von der Meldepflicht ausgenommen sind Aufträge, die eine gesetzliche oder behördlich bzw. gerichtlich angeordnete Veröffentlichungspflicht erfüllen. Auch Ausschreibungen, Stellenangebote und ähnliche "Bekanntmachungen von eingeschränktem Interesse" müssen nicht gemeldet werden. Ab 2015 soll es nun eine weitere Ausnahme für ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum gerichtete Veröffentlichungen in ausländischen Medien geben - de facto also Tourismuswerbung.

Begründet wird der bereits am 20. November eingebrachte Antrag mit der gewünschten Entlastung der Tourismusmarketingorganisationen. Gelten sollen die neuen Regeln schon ab 1. Jänner 2015.




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