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„Lex Kronehit“: Gerichtshof entscheidet für das Freie Radio

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Lizenz des Freien Radios Salzkammergut (FRS) verlängert – die Beschwerde von Kronehit wurde abgewiesen.

Das Freie Radio Salkammergut (FRS) darf sich freuen: Im Rechtstreit um die Sendelizenz mit Kronehit hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Gunsten des FRS entschieden. Die Vorgeschichte: Im Jahr 2007 wurde die FRS-Lizenz gemäß dem Privatradiogesetz (PrR-G) neu ausgeschrieben. Neben dem FRS haben sich insgesamt fünf weitere Radiostationen darum beworben – im Jänner 2008 hat die zuständige Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR) dem FRS die Lizenz zugesprochen.

Zwei der Mitbewerber, nämlich die Antenne Österreich und das Kronehit Radio, haben jedoch gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Im Juni 2008 hat die zweite Instanz, der Bundeskommunikationssenat (BKS), diese Beschwerden abgelehnt. Die Antenne Österreich hat sich danach an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gewendet – eine Entscheidung diesbezüglich ist noch ausständig. Kronehit wiederum hat den Weg zum Verfassungsgericht angetreten. Doch die Beschwerde wurde im vergangenen Dezember abgelehnt.



Benedikt Wallner, Rechtsanwalt des FRS, spricht von einem „Lex Kronehit“, schließlich sei dieser „Präzedenzfall“ nicht nur für das FRS, sondern laut dem Verband der Freien Radios Österreich (VFRÖ) auch für alle anderen Freien Radios von Bedeutung habe Kronehit doch damit argumentiert, dass ihm seit der Novelle des PrR-G im Jahr 2004 (§ 10, Abs. 4) als einziges bundesweites Privatradio grundsätzlich Vorrang vor den Lokalen eingeräumt werden müsse, so Wallner. Das habe dazu geführt, dass der VfGH seit 2004 erstmals damit befasst gewesen sei, die Gesetzesnovelle auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Im Falle FRS sei jedoch nicht dem bundesweiten Privaten Vorzug zu geben, so Wallner weiter, da es sich hier lediglich um eine Erneuerung der FRS-Lizenz für zehn weitere Jahre gehandelt habe. Die Beschwerde von Kronehit auf „unsachliche Diskriminierung“ gilt mit der VfGH-Entscheidung als ausgeräumt.



Für VFRÖ-Vertreter Helmut Peissl ist das „Lex Kronehit“ auch deshalb ein Erfolg für die Freie Radio-Szene „weil die Erhaltung der Medien- und Meinungsvielfalt bei der Entscheidung offenbar eine Rolle gespielt habe“. Die Lizenzvergabe an den bundesweiten Mitbewerber dürfe kein Automatismus sein, der die Freien in ihrer Existenz gefährde.




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