"KTZ" - Experte soll Überschuldung prüfen
 

"KTZ" - Experte soll Überschuldung prüfen

UPDATE: "KTZ" ist "in keinster Weise betroffen" - Sachverständiger soll mögliche Überschuldung prüfen - Danach gegebenenfalls Insolvenzverfahren - Antrag von Minderheitseigentümer eingebracht - Blatt laut Mehrheitseigentümer verkauft

Das Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstag wegen der in finanziellen Turbulenzen befindlichen Kärntner Tageszeitung ("KTZ") einen Sachverständigen bestellt. In der Vorwoche war gegen die Muttergesellschaft des Blattes - die BB & Partner Vermögens- und Liegenschaftsges. m. b. H. - ein Konkursantrag gestellt worden. Der Experte soll überprüfen, ob eine Überschuldung des Unternehmens vorliegt. Danach wird gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren eingeleitet, erklärte Wilhelm Waldner, Sprecher des Landesgerichts, am Dienstag der APA.

Der Konkursantrag war von Minderheitsgesellschafter Hansjörg Berger gestellt worden. Er übte heftige Kritik an seinem bisherigen Partner, dem Unternehmer Dietmar Wassermann. Dieser habe eine ganze Reihe "nicht nachvollziehbarer Entscheidungen" getroffen und ihn seit der Übernahme der Mehrheit an der Gesellschaft zunehmend an den Rand gedrängt.

Wassermann hingegen argumentierte, dass die Tageszeitung Ende April von BB & Partner an die MS4 Consulting verkauft worden sei. Man könne daher bei dem Konkursantrag gegen BB & Partner nicht von der "Muttergesellschaft der Kärntner Tageszeitung" sprechen. Dieser Verkauf wiederum wurde von Berger als "rechtswidrig" bezeichnet.

UPDATE: "KTZ" ist "in keinster Weise betroffen"

Im Rahmen einer Aussendung erklärte Wassermann am 11. Juni, dass die "KTZ" vom Insolvenzantrag "in keinster Weise betroffen" sei. "Die Kärntner Tageszeitung ist juristisch eine eigenständige Firma und nicht mehr im Besitz der BB&Partner GesmbH", heißt es in dem Schreiben.

(APA/red)

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