Der Frankfurter Produktionsgesellschaft DAS WERK AG stellt beim Amtsgericht Frankfurt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Antrag betrifft ausschließlich die Holding (die AG) und nicht die
unter dem Dach der DAS WERK AG angesiedelten Unternehmen der "das werk
Postproduktion". Auch Magic Video, die Auslandsgesellschaften für die Marktsegmente Postproduktion (CFX, das werk Zürich, EnEfecto, Glassworks) sowie die Filmproduktionen (FFP Media,
Promark Entertainment, Road Movies) und Animationsfirmen (Trixter)
sind vom Insolvenzantrag nicht betroffen.
(as)