KommAustria veröffentlicht Richtlinien zur Pr...
 

KommAustria veröffentlicht Richtlinien zur Presseförderung

Die Medienbehörde KommAustria hat im Zuge ihrer neuen Aufgabe – der Vergabe der Presseförderung – die entsprechenden Richtlinien veröffentlicht.

Seit 1. Jänner 2004 liegt die Zuständigkeit der Vergabe der Presseförderung bei der KommAustria. Nun hat die Medienbehörde die Richtlinien für Förderungen gemäß dem neuen Presseförderungsgesetz für den Beobachtungszeitraum 2003 veröffentlicht. Künftig soll das Regelwerk jeweils jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Zeitraumes bekannt gegeben werden, lässt die KommAustria wissen. Die neuen Richtlinien sind unter www.rtr.at unter der Rubrik "Förderungen" zum Download bereitgestellt.

Die Presseförderung ist mit 13,9 Millionen Euro dotiert und in Vertriebsförderung, besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen sowie Qualitäts- und Zukunftssicherung aufgeteilt. Die Mitglieder der vergebenden Presseförderungskommission wurden vom Bundeskanzler, dem Verband Österreichischer Zeitschriften sowie der Gewerkschaft besetzt und sind: Dr. Clement Achammer, Claus Hörr (beide Bundeskanzler), Dr. Walter Schaffelhofer, Georg Waldstein (beide VÖZ), Gisela Vorrath und Fritz Wendl (beide ÖGB). Zum Kommissionsvorsitzenden wurde Dr. Otto Oberammer, der diese Funktion bereits bis dato innehatte, gewählt.

(jed)




stats