Auch im Oktober ortet die Medienbehörde KommAustria im Zuge ihrer Werbebeobachtung von ORF und Privaten Gesetzesverstöße.
Die Medienbehörde KommAustria hat eben auf ihrer
Homepage die Ergebnisliste ihrer Werbebeobachtung für Oktober veröffentlicht: Vier Sendungen aus ORF und Privaten wurden stichprobenhaft beobachtet, zwei Verstöße werden vermutet. In ORF 2-Vorabendprogramm ortet die Medienbehörde verbotene Cross-Promotion, der Küniglberg ist nun zur Stellungnahme aufgefordert. Gegen das Tiroler Privatradio "Außerferner Welle" wurde ein Rechtsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Privatsender war der behördlichen Aufforderung, Aufzeichnungen über die Sendung "Meine Welle am Morgen" vorzulegen, nicht nachgekommen, nun liegt seitens der KommAustria ein "begründeter Verdacht der Verletzung von Werbebestimmungen" vor.
(jed)