Zur Verwaltungsführung und Besorgung der Regulierungsaufgaben im Bereich der elektronischen Audiomedien und der elektronischen audiovisuellen Medien einschließlich der Aufsicht über den ORF und dessen Tochtergesellschaften sowie über private Radio- und TV-Veranstalter ist seit 2001 gemäß dem KommAustria-Gesetz (KOG) die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eingerichtet.