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Intransparente Transparenz: KommAustria veröffentlicht Werbebuchungen

Rund 2,5 Millionen Datensätze zu Mitternacht - Drittes Quartal mit Sommermonaten noch wenig aussagekräftig

Am Samstag soll es erstmals volle Transparenz in Sachen Inseraten- und Werbegeldervergabe der öffentlichen Hand geben. Dann nämlich wird die Medienbehörde KommAustria, wie im neuen Medientransparenzgesetz vorgesehen, sämtliche Daten veröffentlichen, wo die rund 5.600 Rechtsträger vom Bundeskanzleramt bis zum gemeindeeigenen Unternehmen im dritten Quartal 2012 Inserate geschaltet haben und Kooperationen eingegangen sind. Die Auswertung der Unzahl von Daten dürfte sich für politische Beobachter und die interessierte Öffentlichkeit allerdings als schwierig erweisen. Dazu kommt, dass es in den Sommermonaten nicht allzuviele Werbeaktivitäten gab.

Veröffentlicht werden die Daten in der Nacht von Freitag auf Samstag um 0.00 Uhr in Form einer PDF-Datei sowie als Open Government Data im CSV-Format. Um die 2,5 Millionen Datensätze werden vorliegen. Die Medienbehörde, die in die veröffentlichten Daten nicht interpretierend eingreift, veröffentlicht, was ihr vorgelegt wird und nicht etwa eine Zusammenfassung. Ein Problem bei der Auswertung könnte etwa dadurch entstehen, dass die meldenden Rechtsträger im Fall der Werbeschaltungen den Namen des Mediums angeben und bei Förderungen
die Medieninhaber angeben müssen.

Rechtsträger, die keine Meldung erstattet haben, werden nicht veröffentlicht. Sie können von Interessierten allenfalls anhand eines Vergleichs mit der im Oktober veröffentlichten 5.600 Rechtsträger umfassenden "Ampelliste" ermittelt werden. Im Oktober hatten 4.789 von rund 5.600 öffentlichen Rechtsträgern pflichtgemäß gemeldet, um wie viel Geld sie zwischen Juli und September in welchen Medien Werbung und Informationen geschaltet hatten. Jene rund 800 Betroffenen, die säumig waren, wurden daraufhin aufgefordert, innerhalb von vier Wochen die Meldung nachzuholen.

Auch ob die gemeldeten Daten tatsächlich korrekt sind, entzieht sich - von Gesetzes wegen - der Kenntnis der Medienbehörde. Hier könnte lediglich der Rechnungshof tätig werden. Die staatlichen Kontrollore können entscheiden, ob sie im Rahmen ihrer Gebarungsprüfungen künftig auch nachforschen, ob der jeweilige Rechtsträger seine Werbeschaltungen korrekt gemeldet hat.

Wenig aussagekräftig dürfte die erste Veröffentlichung nach dem Medientransparenzgesetz vor allem aber deshalb werden, weil die Inseratenaufträge und Medienbuchungen im dritten Quartal eines Jahres, also mitten in der Sommerzeit, saisonbedingt eher zurückhaltend ausfallen. Etwas spannender dürfte die Veröffentlichung der Werbebuchungen für das vierte Quartal 2012 im kommenden Jahr werden.

(APA)



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