Gesetzesentwurf: Österreich setzt EU-Richtlin...
 
Gesetzesentwurf

Österreich setzt EU-Richtlinie für Medien um

APA/dpa
Alkohol darf künftig nur mehr bedingt beworben werden.
Alkohol darf künftig nur mehr bedingt beworben werden.

YouTube und Co werden mit Werbebeschränkungen in die Pflicht genommen, der ORF wird barrierefrei, verpflichtend 30 Prozent EU-Content für Streamer.

Türkis-Grün hat sich auf einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) geeinigt und diesen am heutigen Freitag in Begutachtung geschickt. Damit werden unter anderem Vorschriften, die bereits für das Fernsehen gelten, auch auf Anbieter von Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet. Betroffen sind aber auch der ORF und die Privatsender.


So sollen künftig Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke, ungesunde Lebensmittel und Einschränkungen für Inhalte, die Darstellungen von Gewalt oder Sex enthalten, die bereits für das Fernsehen bestehen, auch für Abrufdienste wie Online-Mediatheken, YouTube-Kanäle und Videosharingplattformen gelten, hieß es aus dem Büro des Kanzlerbeauftragten für Medienthemen, Gerald Fleischmann (ÖVP).

'ORF bis 2030 barrierefrei'

Auch die Barrierefreiheit soll gestärkt werden. "Künftig müssen alle Mediendiensteanbieter im Online- und Offlinebereich mehr tun, um den Anteil an barrierefreien Inhalten kontinuierlich zu erhöhen", hieß es dazu aus dem Bundeskanzleramt. Privatmedien müssen der KommAustria Aktionspläne vorlegen und über die jährliche Steigerung berichten. Der ORF muss darüber hinaus eine jährliche Steigerung des barrierefreien Programmanteils von 2,5 bis 4 Prozent sicherstellen und soll so "bis 2030 vollständig barrierefrei werden".

Künftig müssen auf Abrufdiensten außerdem im Jahresdurchschnitt mindestens 30 Prozent europäische Werke angeboten werden. Mit dem Gesetz werden das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert.

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