Fußball-WM: "Krone" klagt Mediengruppe Österr...
 

Fußball-WM: "Krone" klagt Mediengruppe Österreich

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Die Fußball-WM sorgt derzeit für Verstimmung zwischen der "Kronen Zeitung" und "Österreich". Grund dafür sind Videos mit Spielausschnitten, die auf "oe24.at" zu sehen sind und das ORF-Logo aufweisen. Allerdings hat der Sender nur einen Lizenzvertrag mit der "Krone" abgeschlossen, die nun die Mediengruppe Österreich auf Unterlassung klagt, wie "Kurier" und "Standard" berichten.

Die Fußball-WM sorgt derzeit für Verstimmung zwischen der "Kronen Zeitung" und "Österreich". Grund dafür sind Videos mit Spielausschnitten, die auf "oe24.at" zu sehen sind und das ORF-Logo aufweisen. Allerdings hat der Sender nur einen Lizenzvertrag mit der "Krone" abgeschlossen, die nun die Mediengruppe Österreich auf Unterlassung klagt, wie "Kurier" und "Standard" berichten.

"oe24.at" beruft sich bei der Verwendung auf das Recht von Fernsehsendern auf Kurzberichte. In der Klage wird dem entgegengehalten, dass dies nur für lineare Fernsehangebote zutreffe. Während sich die "Krone" als Lizenzpartner des ORF auch an die Einschränkungen der FIFA hinsichtlich der Werbung halten müsse, geschehe dies bei den Videos auf "oe24.at" nicht, so der Vorwurf. Dem Vernehmen nach könnte daher auch der internationale Fußball-Verband gegen das Online-Medium vorgehen.

"Krone"-Juristin Anja Schmidt übte gegenüber dem "Standard" auch Kritik am ORF: "Wir sind erstaunt, ja fassungslos, dass der ORF als unser Lizenzgeber/als Inhaber der Signalrechte trotz mehrfacher Aufforderung wieder einmal nichts gegen die unlauteren Geschäftspraktiken von 'Österreich' unternimmt." Wolfgang Fellner, Herausgeber von "Österreich", erklärte wiederum, dass das Vorgehen mit dem öffentlich-rechtlichen Sender abgesprochen sei und pochte auf die Gleichbehandlungsregel.

Der ORF verwies am Mittwoch gegenüber der APA neuerlich auf seine Stellungnahme im "Kurier", wonach die rechtlichen Fragen soweit geklärt seien, als "die Berichterstattung im Rahmen des Kurzberichterstattungsrechts erfolgen kann". Da dies aus Sicht der "Krone" überschritten werde, komme es nun aber ohnedies zu einer rechtlichen Klärung.
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