Die Filmförderung setzt nun auf Gleichstellung der Geschlechter.
Österreichisches Filminstitut will Verteilungsgerechtigkeit mittels Gleichstellung bei Drehbuch, Regie und Produktion erreichen.
Der Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts hat am Dienstag dieser Woche mit dem Beschluss zur Einführung einer Geschlechterquote in der Bundes-Filmförderung eine wohl wegweisende Grundsatzentscheidung getroffen, die vom Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich unterstützt wird.
Gleichstellung bei Anteil von je 50 Prozent
Ziel sei es, in allen Projektstufen die Gleichstellung bis 2024 zu erreichen. 2021 und 2022 würden mindestens 35 Prozent und im Jahr 2023 mindestens 40 Prozent der Fördermittel unter den Gesichtspunkten von Gender Budgeting vergeben. Die Basis für die Förderentscheidung bilde aber weiterhin die qualitative künstlerische und wirtschaftliche Beurteilung des Projekts.
"Gleichstellung und Diversität sind mir ein prioritäres Anliegen. Die Verankerung von 'Gender-Budgeting' in den Förderrichtlinien des Österreichischen Filminstituts ab 1. Juli 2021 wird entscheidend zu Gleichstellung, Chancengleichheit und Vielfalt in der Filmbranche beitragen", betont Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft.
"Mit diesem Schritt setzt das Filminstitut ein klares Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit in der österreichischen Filmlandschaft. In den Bereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Herstellung wird in Zukunft darauf geachtet werden, dass auf Basis der Stabstellen Drehbuch, Regie und Produktion eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht wird. In den neuen Förderrichtlinien sind dazu nachhaltige Kriterien enthalten", so Claudia Wohlgenannt, Vorsitzende der Berufsgruppe Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion im Fachverband der Film- und Musikwirtschaft.