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Erste Verfassungsklage wegen ORF-Gesetz ist fix

Die Wiener Landesregierung zieht wegen des neuen ORF-Gesetzes vor den Verfassungsgerichtshof.

Die Wiener Landesregierung wird wegen des neuen ORF-Gesetzes den Verfassungsgerichtshof anrufen. Vor allem die Punkte "anspruchsvolles Programm im Hauptabend" und das Verbot der "Inhaltswerbung" für Printmedien im ORF will die Wiener Landesregierung anfechten. Wiens Bürgermeister Dr. Michael Häupl (SPÖ) hatte diesen Schritt bereits im Sommer angekündigt. Heute hat die Landesregierung den entsprechenden Beschluss gefasst. Der Begriff "anspruchsvolles Programm" sei unzureichend definiert und verstoße gegen die Meinungsfreiheit, wie sie als Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Österreich Verfassungsrang hat, aber auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es "keine sachliche Rechtfertigung" gebe, zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr" besondere Vorschriften für das ORF-Programm gelten sollten. Dass Printmedien pro Woche insgesamt nur zwei Minuten Werbezeit im ORF-Fernsehen zur Verfügung stehen darf, sei "unsachlich" und widerspreche ebenfalls dem Gleichheitsgrundsatz, heißt es im Beschluss der Wiener Landesregierung.

(as)


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