Entwurf für KommAustria-Finanzierung liegt vo...
 

Entwurf für KommAustria-Finanzierung liegt vor

Die Neuregelung der KommAustria-Finanzierung soll morgen, Mittwoch, per Initiativantrag im Parlament beschlossen werden.

Die Finanzierung der Medienbehörde KommAustria und deren Rundfunkregulierung RTR soll morgen, Mittwoch, mittels Initiativantrag im Parlament neu geregelt werden. Ein Viertel des mit drei Millionen Euro jährlich budgetierten Rundfunkbereichs der RTR wird künftig vom Bund bestritten, so der Gesetzesentwurf. Die 750.000 Euro fließen aus jenen Mitteln ein, die als Gerätesteuer via ORF-Gebühren eingehoben werden und im Finanzministerium landen. Im Gegenzug soll der derzeit mit 7,5 Millionen Euro jährlich dotierte und ebenfalls aus dem Finanzministerium gespeiste Digitalisierungsfonds der RTR auf 6,75 Millionen Euro gekürzt werden.

Der Hintergrund der Neuregelung der KommAustria-Finanzierung: Kurz vor dem Jahreswechsel beanstandete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgrund einer Beschwerde des ORF Teile des KommAustria-Gesetzes. "Unsachlich und daher verfassungswidrig" sei die Regelung, dass die Behörde auch Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehme, die Finanzierung des Apparates aber ausschließlich bei ORF und privaten Rundfunkunternehmen liege, so die Kritik des Höchstgerichts. Der ORF legte Beschwerde ein, der VfgH hob die Finanzierung der RTR in einem Erkenntnis auf. Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen nun ORF wie Private einen Teil der bereits geleisteten Beiträge zurückerstatten bekommen. Im Budget seien dafür rund 6,8 Millionen Euro vorgesehen, meldet die APA.

(jed)




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