Die Neuregelung der KommAustria-Finanzierung soll morgen, Mittwoch, per Initiativantrag im Parlament beschlossen werden.
Der Hintergrund der Neuregelung der KommAustria-Finanzierung: Kurz vor dem Jahreswechsel beanstandete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgrund einer Beschwerde des ORF Teile des KommAustria-Gesetzes. "Unsachlich und daher verfassungswidrig" sei die Regelung, dass die Behörde auch Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehme, die Finanzierung des Apparates aber ausschließlich bei ORF und privaten Rundfunkunternehmen liege, so die Kritik des Höchstgerichts. Der ORF legte Beschwerde ein, der VfgH hob die Finanzierung der RTR in einem Erkenntnis auf. Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen nun ORF wie Private einen Teil der bereits geleisteten Beiträge zurückerstatten bekommen. Im Budget seien dafür rund 6,8 Millionen Euro vorgesehen, meldet die APA.
(jed)